Aktuelle Planverfahren
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu aktuellen Planungen der Stadt Schwelm.
Bebauungsplan Nr. 92 "Drosselstrasse"
25. FNP-Änderung (Bereich Winterberg)
Bebauungsplan Nr. 86 "Wohngebiet Winterberg"
24. FNP-Änderung (Bereich Talstrasse/Baumarkt)
Einzelhandelskonzept Schwelm 2007, 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 94 "Westl. Haßlinghauser Str."
Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen oder des Flächennutzungsplanes haben die Bürger der Stadt Schwelm die Möglichkeit, sich über die Planungen zu informieren und sich auch zu diesen zu äußern. Dies gilt ebenso für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Geregelt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit im
§ 3 des Baugesetzbuches (
BauGB).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird geregelt im
§ 4 des Baugesetzbuches (
BauGB).

- B-Plan Nr. 92 "Drosselstrasse" - Geltungsbereich
Bebauungsplan Nr. 92 "Drosselstrasse"
Anlass und Zielsetzung
Das städt. Grundstück Lohmannsgasse 5 (Pestalozzischule) steht nunmehr aufgrund der geplanten Verlagerung des Schulbetriebes zur Veräußerung an.
Neben der Höhe des Kaufpreises wird auch die Nutzungskonzeption für die Veräußerung von Bedeutung sein. Die Fläche des Parkplatzes an der Drosselstrasse soll optional in die Nutzungskonzeption eingebunden werden.
In Teilbereichen der in Frage stehenden Grundstücke besteht der seit 1974 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 38 „Lohmannsgasse“
(Anlage 1). der im nördlichen Planbereich eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ festsetzt, die aufgrund der neuen gewünschten Entwicklung zur Mischgebietsfläche geändert werden muss.
Aus städtebaulichen Gründen ist es sinnvoll, dieses Plangebiet mit dem erweitertem Geltungsbereich entlang der Drosselstraße komplett zu überplanen. Hierfür soll der Bebauungsplan Nr. 92 „Drosselstrasse“
(Anlage 2) neu aufgestellt werden.
Aufgrund des demographischen Wandels und der sinkenden SchülerInnenzahl wird der Standort der Pestalozzi-Schule an dieser Stelle nach Ablauf des Schuljahres 2010/2011 aufgegeben und in das Gebäude der ehem. Hauptschule-Ost (Ländchenweg 8) verlagert. Im Bereich des Schulgebäudes soll die Möglichkeit zur Wohnbebauung bzw. für die Ansiedlung kleinerer nicht störender Gewerbebetriebe ermöglicht werden. Diese Fläche soll aus städtebaulichen Gründen um das Grundstück des süd-westlich gelegenen vorhandenen Gebäudes erweitert werden. In Anlehnung an die nähere Umgebung wird daher ein Mischgebiet für diesen Bereich festgesetzt.
Damit nur geringfügig zusätzlicher Verkehr im Altstadtbereich entsteht, soll die Erschließung des Grundstückes „Pestalozzi-Schule“ möglichst über die Drosselstraße erfolgen, ggf. über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht. Die Grundstücke entlang der Drosselstrasse werden ebenfalls in Anlehnung an die nähere Umgebung als Mischgebiet festgesetzt. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird aufgrund der dort vorhandenen Gebäudehöhen und der vorherrschen Topographie auf höchsten III Vollgeschosse festgesetzt. Die genauen Gebietsabgrenzungen sowie die geplanten Festsetzungen können dem beigefügten Vorentwurf entnommen werden. Als
Anlage 3 ist die Entwurfsbergründung beigefügt.
Aktueller Verfahrensschritt:
Satzungsbeschluß gem. § 10 BauGB: Rat am 09.02.2012
(Ansprechpartnerin: Frau Schmidt, Stadtentwicklungsbüro, Tel: 02336/801-341/ Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr)
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25. FNP-Änderung "Bereich Winterberg"
25. Flächennutzungsplan_Änderung "Bereich Winterberg"
Anlass für die 25. FNP-Änderung "Bereich WInterberg" ist die Entwicklung einer Wohnbaufläche am südlichen Siedlungsrand der Stadt Schwelm. Die zur Zeit dargestellte Fläche für die Landwirtschaft soll in Wohnbaufläche geändert werden. Entlang dieser geplanten Wohnbaufläche ist ein ca. 30 m breiter Streifen Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Ortsrand Begrünung vorgesehen.
Ziel ist es, auf der Grundlage des im Jahre 2009 erstellten Rahmneplanes, ein Wohngebiet mit hoher Wohnqualität zu schaffen. Mit der Entwicklung dieser Fläche ist der vom Regional Verband Ruhr (RVR) prognostizierte Wohnbauflächenbedarf der Stadt Schwelm bis zum Jahr 2025 abgedeckt.
Aktuelle Verfahrensschritte:
1. Abwägung und Beschlussfassung der Anregungen aus § 3(1) und 4(1) BauGB
2. Beschluss zur Öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB
Die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom 16.01.2012 bis einschließlich 18.02.2012 statt.
Ansprechpartner:
Frau Schmidt, Tel. (02336) 801-341. astrid.schmidt(at)schwelm.de
(Mo-Do 8.00- 12.00 Uhr)
Herr Solle, Tel. (02336) 801-323, solle(at)schwelm.de
25. FNP-Änderung "Bereich Winterberg" (Planentwurf)
Umweltbericht auf der Grundlage des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 86 "Wohngebiet Winterberg"
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- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 "Wohngebiet Winrterberg"
Ziel der Stadt Schwelm ist es, auf Grundlage des Rahmenplanes, ein Wohngebiet mit hoher Wohnqualität zu schaffen. Das Wohngebiet zeichnet sich vor allem durch seine Nähe zu den angrenzenden Freiräumen (Wald- und Landwirtschaftsflächen) aus und befindet sich dennoch in Erreichbarkeit der städtischen Infrastruktureinrichtungen. Mit der Entwicklung dieser Fläche ist es möglich, große Teile des prognostizierten Wohnbauflächenbedarfes der Stadt Schwelm (ca.10.1 ha bis 2015 spätestens 2025 ) abzudecken.
Da sich der Bedarf von Wohneigentum an hochwertig entwickelten Wohnformen (maßvolle Verdichtung) abzeichnet, soll das Bebauungsplangebiet „Wohngebiet Winterberg“ entsprechend den Arbeitsergebnissen des Rahmenplanes überwiegend durch Einfamilienhausbebauung und in Teilen durch die Bebauung mit Stadtvillen (Bereich Winterberger Straße) entwickelt bzw. geprägt werden. Diese Entwicklung wird auch nachhaltig u.a. durch Untersuchungsergebnisse im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes gestützt.
Aktuelle Verfahrensschritte:
1. Abwägung und Beschlussfassung der Anregungen aus § 3(1) und 4(1) BauGB
2. Beschluss zur Öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB und zur Besteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB
Die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom 16.01.2012 bis einschließlich 18.02.2012 statt.
(Ansprechpartner: Herr Solle, Tel.: (0 23 36) 801- 323 Solle(at)schwelm.de )
Anlagen:
Bebauungsplan Nr. 86 "Wohngebiet Winterberg" (Planentwurf)
Bebauungsplan Nr. 86 "Wohngebiet Winterberg" - Erläuterungsbericht
24. FNP-Änderung (Bereich Talstraße/Baumarkt)

- 24. FNP-Änderung - Änderungsbereich
Ziel der 24. FNP-Änderung ist die Sicherung des Standortes des im Änderungsbereich ansässigen Baumarktes. Um den Standort nachhaltig zu sichern und eine zukünftig marktgerechte Entwicklung zu gewährleisten, ist es notwendig die bestehenden Rahmenbedingungen zu ändern.
Es soll eine Verkaufsflächenerweiterung des bereits bestehenden Sondergebietes Großflächiger Einzelhandel: Baumarkt mit Gartencenter und Baustoffhandel entstehen.
Dies bedeutet, dass keine baulichen Änderungen bzw. weitere Flächeninanspruchnahmen vorgenommen werden sollen, sondern Teile vorhandener Lagerflächen den Verkaufsflächen zugeschlagen werden. Die Gesamtverkaufsfläche beträgt 12.100 qm inkl. 1.210 qm für zentrenrelevante Randsortimente (max. 10% der Gesamtverkaufsfläche) als Obergrenze.
Da es sich um einen dezentralen, nicht integrierten Standort handelt, werden nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente ausgeschlossen bzw. verkaufsflächenmäßig begrenzt.
Eine detaillierte, gutachterlich begründete Sortimentsliste wird Bestandteil des später zu ändernden Bebauungsplanes Nr. 58 "Talstraße".
Letzter Verfahrensschritt:
Beschlussfassung
(Nächster Verfahrensschritt: Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg)
(Ansprechpartner: Herr Solle, Tel.: (0 23 36) 801-323,
Solle(at)schwelm.de )
Anlagen:
24. FNP-Änderung (Bereich Talstraße/Baumarkt) - Plan (pdf)
24. FNP-Änderung (Bereich Talstraße/Baumarkt) - Begründung
Einzelhandelskonzept Schwelm 2007, 1. Änderung

- B-Plan Nr. 84 "Kaiserstraße" - Lage im Stadtgebiet
Mit der 1. Änderung des
Einzelhandelskonzeptes soll die Voraussetzung für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 84 "Kaiserstraße" geschaffen werden.
Letzte Verfahrensschritte:
Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.06. 2010 bis einschließlich 20.07.2010 .
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 14.06. 2010 bis einschließlich 20.07.2010 .
(Ansprechpartner: Herr Lethmate, Tel.: (0 23 36) 801-333, Lethmate(at)schwelm.de )
Anlagen:
Anlage 1 - Zentrale_Nahversorgungsbereiche
Anlage 2 - Gutachten_Stadt_und_Handel
Anlage 3 - Bebauungsplangebiet
Anlage 6 - Ergänzende_Stellungnahme
Bebauungsplan Nr. 94 "Westlich Haßlinghauser Str."
Bebauungsplan Nr. 94 „Westlich Haßlinghauser Straße“
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplan Nr.94 „Westlich Haßlinghauser Straße“ ist eine der Verwaltung vorliegende Anfrage, die ca. 0,4ha große Wohnbaufläche einer geänderten Nutzung zuzuführen.
Der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 94 „Westlich Haßlinghauser Straße“ umfasst in seinem Geltungsbereich ein Gebiet, das Anfang 1963 durch Mehrfamilienhäuser (Aussiedlerheime) bebaut wurde.
Es handelt sich bei dem neuen Geltungsbereich um einen Teilabschnitt des alten B-Planes Nr. 3 „Neuloh“ (Ursprungsplan von 1962) der neu überplant wird.
Geplant ist der Abriss der bestehenden Bebauung zugunsten der Nachverdichtung der Fläche, die mit ca. 5 Einfamilienhäusern und 8 Reihenhäusern bebaut werden soll.
Letzter Verfahrensschritt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
16.09. 2011 – 04.10.2011
(Nächster Verfahrensschritt: Beratung und Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen - Ratsbeschluss 15.12.2011)
Ansprechpartner: Herr Solle, Tel. (02336) 801-323, solle(at)schwelm.de
Bebauungsplan Nr. 94 "Westl. Haßlinghauser Str." (Planentwurf)





