In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtplanung [AUS] am 03. Juni 09 [Beginn 17.00 h] hat das Büro
Pesch Partner den Städtebaulichen Rahmenplan Winterberg vorgestellt.
In der Ratssitzung am 18. Juni 09 soll der Rahmenplan Winterberg als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des zukünftigen Wohngebietes Winterberg und für die verbindliche Bauleitplanung [Bebauungspläne] beschlossen werden.
Im Rahmen der Aufstellung des
Stadtentwicklungskonzeptes und des neuen
Flächennutzungsplanes sollen in Schwelm neue Flächen für Gewerbe und Wohnungsbau entwickelt werden.
Der Winterberg stellt mit ca. 7,5 ha die bedeutsamste Wohnbauflächenreserve der Stadt dar und befindet sich zudem überwiegend in städtischem Eigentum. Die Fläche wird für die kommenden Jahre die größte Maßnahme in der Entwicklung von neuem Wohnbauland in Schwelm darstellen.
Die Entwicklung des Wohngebietes Winterberg soll in mindestens drei Bauabschnitten in den kommenden Jahren erfolgen.
Aufgrund der topografischen Gegebenheiten erfordert der Winterberg ein besonderes Bebauungskonzept, dass dennoch die Nutzung von Solarenergie [z.B. durch
Photovoltaik oder
Solarwärme] als auch eine Niederschlagswasserbewirtschaftung ermöglicht.
Mit dem städtebaulichen Rahmenplan wird die konzeptionelle Grundlage für die räumliche und funktionale Entwicklung des Winterbergs zum neuen Wohngebiet vorbereitet. Der Rahmenplan bildet einen fachübergreifenden Orientierungsrahmen für die Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die im Verlaufe des Entwicklungsverfahrens geplant und umgesetzt werden sollen. Er stellt ebenfalls die Übergänge zum Umfeld dar.
Das Rahmenplangebiet wird im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes bereits als Wohnbaufläche dargestellt.
Die genaue Beschreibung der Konzeption ist dem
Erläuterungsbericht zu entnehmen.
Der Rahmenplan und der Erläuterungsbericht [einschließlich Freiraum-, Entwässerungs- und Erschließungskonzept; Baustufenplan, Schnitten] wird vom 08.06.09 bis zum 28.06.09 einschließlich im Fachbereich 5 Planung,
Moltkestraße 24 1.OG, öffentlich zur Einsichtnahme ausgehängt und kann während der allgemeinen
Öffnungszeiten eingesehen werden.
Schnitt Quartiersbebauung Phase 1+2
Schnitt Quartiersbebauung Phase 3
Ansprechpartner ist der
Fachbereich 5.
Die Veräußerung von Grundstücken an Bauwillige erfolgt erst nach der zuvor erforderlichen Bebauungsplanung. Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine E-Mail oder ein Fax [02336 801 313].








