21.12.2010
Kein Winterdienst in städtischen Parkanlagen
Im Rahmen des allgemeinen Winterdienstes wird in den städt. Parkanlagen kein Schnee geräumt und die Wege nicht gestreut
Dies geschieht vor dem Hintergrund der aufwendigen Unterhaltung der teilweise unbefestigten Wege und der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen.
Auf die Benutzung gestreuter Wege außerhalb der Parkanlagen wird daher verwiesen, auch wenn dadurch vertretbare Umwege entstehen.
Eine Sperrung der Parkanlagen ist nicht vorgesehen. Vielmehr können die Besucher der öffentlichen Parkanlagen unter Abwägung ihrer persönlichen Risiken selbst entscheiden, ob sie eine Anlage aufgrund des winterlichen Naturereignisses aufsuchen wollen oder nicht.
Das Immobilienmanagement bittet die Bevölkerung um Verständnis.
Von: Immobilienmanagement


