Organisation: Örtliche Rechnungsprüfung
Kreishaus
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstraße 92
58332 Schwelm
ÖPNV-Information: Haltestelle: Kreishaus (Hauptstraße)
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§ 104 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) spricht dem Rechnungsprüfungsamt, das dem Rat unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit unmittelbar unterstellt ist, eine Sonderstellung innerhalb der Verwaltung zu. Der Bürgermeister kann innerhalb seines Amtsbereichs - unter Mitteilung an den Hauptausschuss - dem Rechnungsprüfungsamt Aufträge zur Prüfung erteilen.
Der Leiter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes werden vom Rat bestellt bzw. abberufen.
Unsere Aufgaben:
Gemäß § 103 GO NW hat das Rechnungsprüfungsamt folgende Pflichtaufgaben wahrzunehmen:
- die Prüfung der Rechnung (Entsprechend § 101 GO NW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung seiner Prüfungsaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes.)
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung
- die dauernde Überwachung der Kassen der Gemeinde und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Kassenprüfungen
- bei Automation im Bereich der Haushaltswirtschaft der Gemeinde und ihrer Sondervermögen die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung
- die Prüfung der Finanzvorfälle gemäß Haushaltsgrundsätzegesetz und Landeshaushaltsordnung für den Landesrechnungshof
- die Prüfung von Vergaben
Außerdem hat der Rat der Stadt Schwelm dem Rechnungsprüfungsamt durch die Rechnungsprüfungsordnung weitere Aufgaben übertragen:
- die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände
- die Prüfung der Verwaltung und der städtischen Einrichtungen auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
- die Prüfung der Betätigung der Stadt als Gesellschafter, Aktionär oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts sowie die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Stadt bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat
- die Prüfung der Kassengeschäfte der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm und des Musikzuges der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm
- die Prüfung der Kassengeschäfte der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Schwelm
- die technische Prüfung bei den Technischen Betrieben der Stadt Schwelm Anstalt öffentlichen Rechts (TBS AöR).
Die Einzelheiten der Prüfung bei den TBS AöR sind in der Vereinbarung zwischen dem Vorstand der TBS AöR und dem Rechnungsprüfungsamt vom 21.12.2005 geregelt. Danach werden auch die Gebührenkalkulationen der TBS AÖR geprüft.
Das Ergebnis der Prüfungen bei den TBS AÖR wird in einem gesonderten Bericht zusammengefasst und dem Vorstand der TBS mit der Bitte um Weiterleitung an den Verwaltungsrat zur Beratuing zugeleitet.
Bei der Durchführung seiner Prüfungen ist das Rechnungsprüfungsamt bemüht - soweit eben möglich - eine begleitende bzw. zeitnahe Mitwirkung und Beratung sicherzustellen.
Der Umfang der Prüftätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes und die wesentlichen Prüfungsergebnisse faßt ein jährlich erscheinender Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zusammen, der Grundlage für die Entscheidung des Rates über die Entlastung des Bürgermeisters ist.
Der Schlussbericht wird zur Einsichtnahme im Rathaus, Hauptstraße 14, Fachbereich Finanzen, ausgelegt. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme wird durch amtliche Bekanntmachung hingewiesen.
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