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Versicherungsschutz im Ehrenamt

Die Frage nach dem Versicherungschutz bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist sowohl für ehrenamtlich Aktive, als auch für gemeinnützige Einrichtungen von großer Bedeutung.

 

Da auch wir immer wieder darauf angesprochen werden, haben wir hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt:

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Ehrenamt und Einkommenssteuer

Die Frage der steuerrechtlichen Behandlung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern und ggf. auch der Ersatz des Verdienstausfalls im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist für viele ehrenamtlich Aktive von grosser Bedeutung.

 

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema "Ehrenamt und Einkommenssteuer":

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Landesnachweis NRW

Für Langzeitarbeitslose und/oder Jugendliche, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, kann der Landesnachweis eine große Chance sein, beruflich (wieder) Fuß zu fassen. 

Der "Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen - Füreinander.Miteinander" würdigt bürgerschaftliches Engagement in NRW.
Das Zertifikat zeichnet engagierte Menschen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit aus.

Der "Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen - Füreinander.Miteinander":

 

  • bescheinigt die im Ehrenamt erworbenen Fähigkeiten,
  • ebenso die fachlichen und sozialen Kompetenzen der ehrenamtlich Tätigen.

Die Initiative zum Engagementnachweis wird von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Denn - immer mehr Unternehmen legen bei ihren Personalentscheidungen großen Wert auf die sozialen Kompetenzen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Für Arbeitgeber kann der Landesnachweis eine Entscheidungshilfe bei Einstellungen sein.

Ausführliche Informationen zum Landesnachweis NRW finden Sie in dieser  Startet das Herunterladen der DateiBroschüre des "Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen" sowie in diesem Startet das Herunterladen der DateiMusterbeispiel eines Landesnachweises.

 

Erweitertes Führungszeugnis

Wer beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise mit Minderjährigen arbeitet, muss seit dem 01.05.2010 unter Umständen auf Verlangen der entsprechenden Organisation oder Einrichtung ein so genanntes erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

 

Zu dem betroffenen Personenkreis, der kinder- und jugendnah beschäftigt ist, gehören Berufsgruppen wie Lehrer, Erzieher, Schulbusfahrer, Schwimmmeister und Sporttrainer. Hierzu gehören aber auch unentgeltlich – also ehrenamtlich- tätige Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

 

Zum Schutz von Kindern- und Jugendlichen geben die erweiterten Führungszeugnisse – anders als die „einfachen“ Behördenführungszeugnisse -  dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.

 

Das Bundesjustizministerium geht davon aus,  dass durch das erweiterte Führungszeugnis verhindert wird, dass einschlägig vorbestrafte Einstellungsbewerber z. B. als Erzieher im Kindergarten oder als Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden.


Das erweiterte Führungszeugnis kann im Schwelmer Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses sowie eines Schreibens der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und die geplante Tätigkeit im kinder- und jugendnahen Bereich gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bestätigt, beantragt werden.

Die Kosten hierfür belaufen sich auf 13 €. Für bestimmte Personengruppen (z.B. Studenten, Auszubildende, Hartz IV-Bezieher) ist eine Gebührenbefreiung möglich.

 

 

Weitere Dokumente

Hier finden Sie weitere Dokumente und Formulare rund ums Ehrenamt:

 

Die Startet das Herunterladen der DateiCheckliste für Ehrenamtliche soll als Leitfaden für Ihr erstes Gespräch mit der neuen Einsatzstelle dienen.

 

Startet das Herunterladen der DateiUnfall Schadensmeldung für Ehrenamtliche


Startet das Herunterladen der DateiHaftpflicht Schadensmeldung für Ehrenamtliche

 

Startet das Herunterladen der DateiTätigkeitsprofil für Ehrenamtliche

 

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