Untersuchungsberechtigungsschein
Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines.
Jugendliche, die vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein, der beim behandelnden Arzt vorgelegt werden muss.
Die Arztwahl ist Ihnen freigestellt.
Gebühren
Diese Serviceleistung ist für Sie kostenfrei.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Jugendarbeitsschutzgesetz
