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Untersuchungsberechtigungsschein

Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines.

Jugendliche, die vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein, der beim behandelnden Arzt vorgelegt werden muss.

Die Arztwahl ist Ihnen freigestellt.

 Gebühren   

Diese Serviceleistung ist für Sie kostenfrei.

 Benötigte Unterlagen   

Personalausweis oder Reisepass

 Rechtsgrundlagen (Allgemein)   

Jugendarbeitsschutzgesetz

  Zuständig   

 Ansprechpartner(innen)   

Heidi Kappelhoff
E-Mail:
Telefon: 02336/801-255 oder 262
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Susanne Proll
E-Mail:
Telefon: 02336/801-255
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Andrea Heinze
E-Mail:
Telefon: 02336/801-255
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