Anmeldung
Anmeldung des Wohnsitzes in der Stadt Schwelm.
Nach dem Meldegesetz NRW hat sich innerhalb einer Woche anzumelden, wer eine Wohnung bezieht (§ 13); dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde. Das Melderecht stellt dabei allein auf den tatsächlichen Vorgang des Beziehens einer Wohnung ab, ohne dessen rechtliche Zulässigkeit zu regeln; so wird z.B. nicht geprüft, ob die vorgesehene Nutzung der Wohnung baurechtlich zulässig ist. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die vorgenannte Frist nicht überschreiten, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße zu rechnen haben.
- Meldepflichtig ist jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei Angehörigen einer Familie genügt es, wenn ein Meldepflichtiger das Anmeldeformular unterschreibt.
- Falls Sie nicht persönlich kommen können, ist es auch möglich, eine andere Person hiermit zu beauftragen. Bitte geben Sie dieser Person eine formlose Vollmacht und alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Persönliche Daten können unter bestimmten Voraussetzungen gesperrt werden. So können Sie die Weitergabe Ihrer Daten an anfragende politische Parteien und Religionsgesellschaften untersagen. Auskünfte an Adressbuchverlage und Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen geben wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weiter.
- Der Personalausweis wird mit Ihrer neuen Anschrift versehen. Der Reisepass und die Kinderausweise erhalten einen Eintrag über den neuen Wohnort.
Gebühren
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass (sofern vorhanden)
- Kinderausweis / - reisepass (sofern vorhanden)
- Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch (falls kein anderes Dokument vorhanden ist)
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Melderechtsrahmengesetz - Meldegesetz NW
