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Umwelt und Naturschutz

StÖB

Der Stadtökologischer Fachbeitrag - Kurzinformation

Der Stadtökologischen Fachbeitrag (STÖB) wurde in Abstimmung mit der Stadt Schwelm vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erarbeitet. Im Mittelpunkt der Bearbeitung steht der bauliche Innenbereich im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB).
Der STÖB hat zwei gleichberechtigte Ziele:
- Erhöhung der Lebensqualität des Menschen in der Stadt
- Verbesserung der Lebensbedingungen für wildlebende Tiere und Pflanzen im Siedlungsbereich.
Herzstück des STÖB ist die Darstellung eines Freiraumsystems im besiedelten Bereich mit Anbindung an die freie Landschaft. Ein solches Freiraumsystem in der Stadt dient:
- den Stadtbewohnern: Versorgung mit zugänglichen, nahe gelegenen und zur Erholung geeigneten Freiräumen und grünen Freiraumverbindungen,
- den wildlebenden Pflanzen und Tieren: Erhaltung und Vernetzung vielfältiger und lokaltypischer Lebensräume im Siedlungsbereich (Biotopverbundsystem),
- dem Naturhaushalt: Erhaltung und Optimierung von Flächen mit besonderen Qualitäten im Bereich Klima / Luft, Boden und Wasser.
Zur Erhaltung vorhandener Qualitäten und zur Verbesserung örtlicher Situationen werden konkrete Maßnahmenvorschläge entwickelt. Umsetzung Der STÖB dient Verwaltung und Rat als Arbeits-, Entscheidungs- und Planungshilfe für eine ökologisch orientierte Stadtentwicklung:
- beispielsweise für freiraumrelevante Darstellungen bzw. Festsetzungen in der Bauleitplanung (§§ 5 u. 9 Baugesetzbuch),
- als Grundlage für den Umweltbericht (§ 2a Baugesetzbuch), - zur Entwicklung des Ausgleichsflächenpools basierend auf den Abgrenzungen des Freiraumsystems,
- zur Ableitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus den Maßnahmenvorschlägen zum Biotop- und Artenschutz.
(Quelle: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.lanuv.nrw.de/)

Den Stadtökologischen Fachbeitrag einschließlich Anhang und verschiedener Karten können finden Sie auf den Seiten der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterLandesanstalt für Ökologie, Forsten und Boden.

Ansprechpartner: Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterEgbert Lethmate

Landschaftsplan EN-Kreis Bereich Schwelm

Der Landschaftsplan bildet auf örtlicher Ebene die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Er ist ein Rechtsplan, der von den Kreisen oder kreisfreien Städten aufgestellt und als Satzung beschlossen wird. In ihm werden Schutzgebiete und Schutzobjekte festgesetzt, Zweckbestimmung für Brachflächen, besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung und Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen festgelegt. Arten- und Biotopschutz, Naturerlebnis und Erholung sowie die Regulation und Regeneration von Boden, Wasser und Luft sind weitere Ziele des Plans.

Er dient dazu, unsere Freiräume, vor allem in Verdichtungsgebieten, zu sichern und zu entwickeln. So bestimmt das Bundesnaturschutzgesetz eindeutig:

"Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass

die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,

die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,

die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und
Lebensräume sowie

die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind."

Zur örtlichen Erreichung dieser Ziele sind laut Gesetz Landschaftspläne aufzustellen.

Landschaftspläne bestehen aus einem Entwicklungs- und einem Festsetzungsteil in Text und Karten. Die Entwicklungsziele beschreiben die Grundzüge der zukünftigen Landschaftsentwicklung mit ihren landespflegerischen Absichten und Aufgaben. Sie entsprechen in der Wirkung dem Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterFlächennutzungsplan, d.h. sie sind behördenverbindlich.

 

Landschaftsplan Ennepe-Ruhr-Kreis Raum Ennepetal-Gevelsberg-Schwelm

Startet das Herunterladen der DateiTextliche Darstellungen und Festsetzungen

Startet das Herunterladen der DateiEntwicklungskarte

Startet das Herunterladen der DateiFestsetzungskarte

 

 

Auskünfte zum Landschaftsplan erteilt die Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterUntere Landschaftsbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, Kreishaus Schwelm, Hauptstraße 92, Tel. 02336 932350.

 

Satellitenbild

Informationen zum Thema "Flächenverbrauch"

In Nordrhein-Westfalen betrug der tägliche Flächenverbrauch im Zeitraum 1995 bis 2004  15 ha. Im Jahr 2003 sank der Wert auf 8,9 ha, um 2004 auf 19,7 Hektar zu steigen.

Unter Flächenverbrauch versteht man die Umwandlung von bisher vor allem landwirtschaftlich genutzten aber auch naturbelassenen Flächen in "Siedlungs- und Verkehrsfläche". Flächenverbrauch ist damit einerseits Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche und natürlichen Lebensräumen und andererseits Ausdehnung der Siedlungs- und Verkehrsfläche.

Als Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) versteht man:

  • Gebäude und gebäudebezogene Freiflächen für unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, Bildung, Verwaltung (2004 in NRW 58 % der SuV).
  • Verkehrsflächen: Straßen, Wege, Plätze, Schienen (2004 in NRW 31 % der SuV).
  • Erholungsflächen: Sportanlage, Campingplätze, Parks und Grünanlagen (2004 in NRW 7 % der SuV).
  • Betriebsflächen (ohne Abbauland): Lager und Halden, Anlagen der Ver- und Entsorgung (2004 in NRW 2 % der SuV).
  • Friedhöfe (2004 in NRW 1 % der SuV).

Nicht in den Siedlungs- und Verkehrsflächen enthalten sind Betriebsflächen/Abbauland. Auf diesen Flächen werden Bodenschätze in Tagebau abgebaut. In NRW dehnten sich diese Flächen 2004 über knapp 20.000 Hektar. [1]

Kennzeichnend für den Flächenverbrauch ist eine irreversible Nutzungsänderung von "fruchtbarem Boden" zu "unfruchtbarem Boden" - wie es bei einer Versiegelung des Bodens durch Straßen, Gebäude, geteerte Plätze etc. der Fall ist. Der unmittelbare Verlust an fruchtbarem Boden ist deshalb irreversibel, weil ein Rückbau von Gebäuden und Straßenanlagen nur im Ausnahmefall erfolgt und selbst dann die volle Bodenfunktionen nicht mehr hergestellt werden können. Je mehr der Flächenverbrauch voranschreitet, desto stärker ist der Erhalt der biologischen Vielfalt nicht nur gefährdet, sondern der natürliche Reichtum an Arten, Lebensräumen und genetischen Ressourcen wird immer mehr beeinträchtigt.

Die Flächenentwicklung in Schwelm können Sie hier verfolgen.

Links

Hintergrundinformationen des Umweltbundesamt:
"Hintergrundpapier: Flächenverbrauch, ein Umweltproblem mit wirtschaftlichen Folgen" (PDF File, 215 KB)

Landnutzung und Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterSCHUTZ DER BIOLOGISCHEN VIELFALT UND SCHONUNG VON RESSOURCEN – Warum wir mit Flächen sorgsam & intelligent umgehen müssen (Information des UBA, pdf)

[1] Berechnungen des Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBUND-NRW nach Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterLandesdatenbank NRW