Impressum

Stadt Schwelm
Der Bürgermeister
Hauptstraße 14
58332 Schwelm

Die Stadt Schwelm ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürgermeister Stephan Langhard.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE126457591

Postanschrift:
Postfach 740
58320 Schwelm

Telefon: 02336/801-0
Fax: 02336/801-370
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Fotonachweis: Städtisches Bildmaterial: Arno Kowalewski, Heike Rudolph, Andreas Koch, Günter Roland.

 


 

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes
Die Stadt Schwelm übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Stadt, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Stadt Schwelm kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

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2. Verweise und Links
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3. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Urheber- und Kennzeichenrecht

Die Stadt Schwelm ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

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Das Copyright für veröffentlichte, von der Stadt Schwelm selbst erstellte Objekte bleibt allein bei der Stadt Schwelm. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt Schwelm nicht gestattet.

 


 

Elektronische Kommunikation

Zulässige Dateiformate für Dateianhänge

Bei der Stadt Schwelm können – wie bei anderen Behörden und Unternehmen auch – Dateianhänge an eingehenden E-Mails nur für bestimmte Dateiformate akzeptiert werden. Die Beschränkung ist aus folgenden Gründen erforderlich:

  • Wir können nicht für jedes Dateiformat die erforderlichen Programme vorhalten.
  • Manche Dateitypen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Folgende Dateiformate werden von uns angenommen:

  • Textdateien (.txt, .csv)
  • Portable Document Format (.pdf) ohne Makros
  • RichText Format (.rtf)
  • Microsoft Office: XML-basierte Dateiformate ohne Makros (ISO/IEC 29500)
    • Microsoft Office Word Dokument (.docx)
    • Microsoft Office Excel Arbeitsmappe (.xlsx)
    • Microsoft Office Powerpoint Präsentation (.pptx)
  • Bilddateien (.jpg, .tif, .bmp, .png)

 

eRechnung / Leitweg-ID

Die Stadt Schwelm bietet die Möglichkeit, eRechnungen nach dem xRechnungs-Standard zu empfangen.

Die Leitweg-ID lautet: 059540024024-31001-07

Die Stadt Schwelm verwendet zum Empfang von eRechnungen das zentrale eRechnungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Rechnungssteller haben die Möglichkeit, eRechnungen nach dem xRechnungs-Standard direkt per E-Mail an das eRechnungsportal zu senden oder im Portal zu erstellen bzw. hochzuladen (hierzu ist eine Registrierung vorausgesetzt).

Weiterführende Informationen zur Registrierung und Nutzung des eRechnungsportals sowie zur Erstellung und dem Versand von eRechnungen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen.

E-Mail zum Versand der E-Rechnung als Anhang: eingang@erechnung.nrw

Zugang zum E-Rechnungsportal für Rechnungssteller: https://erechnung.nrw/

Informationen für Rechnungssteller: https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-informationen-fuer-rechnungssteller

 

De-Mail – Rechtsverbindliche Kommunikation per Mail

Eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail Gesetzes ersetzt nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW, nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung ebenfalls die Schriftform. Sie können daher auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Stadt Schwelm über folgende Adresse elektronisch kommunizieren:

poststelle@schwelm.de-mail.de

Wie funktioniert De-Mail?
Mit der De-Mail können Sie elektronische Nachrichten so einfach versenden, wie Sie es von der E-Mail gewöhnt sind. Sie richten sich bei zugelassenen Anbieterinnen und Anbietern für die De-Mail ein Konto ein. Zugelassene Anbieterinnen und Anbieter finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Wenn Sie eine De-Mail-Adresse einrichten möchten, müssen Sie sich einmalig persönlich identifizieren. Dies können Sie mit dem elektronischen Identitätsnachweis im neuen Personalausweis oder im elektronischen Aufenthaltstitel erledigen. Auf Nachfrage können Sie sich auch von den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Unternehmen persönlich identifizieren lassen.

Warum De-Mail?
De-Mail ist ein elektronisches Kommunikationsmittel, welches auf der E-Mail-Technik basiert. Mit De-Mail können Nachrichten und Dokumente vertraulich, sicher und nachweisbar über das Internet versendet und empfangen werden. Zusätzlich gibt es Sende- und Empfangsbestätigungen, so dass Sie zum Beispiel auch Einschreiben elektronisch versenden können. Mit der De-Mail soll ein elektronisches Gegenstück zur heutigen Briefpost etabliert werden.

Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren
Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – VwVfG NRW; § 36a Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) – SGB I ) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a BGB gilt entsprechendes im Privatrecht.

Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Verwaltung der Stadt Schwelm für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Stadtverwaltung im Sinne des § 3 a VwVfG NRW und § 36a Abs. 1 SGB I ist eröffnet.