Bilanz 2023: 713 Menschen erhielten Einbürgerungsurkunden

Montag, 25. März 2024

Die Ausländerämter der Kreisverwaltung und der Stadt Witten haben im letzten Jahr 713 Einbürgerungsurkunden übergeben, 205 mehr als 2022. Für Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel und Wetter meldet die zuständige Kreisverwaltung 337 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, Vorjahr 259. Für Witten lauten die Zahlen 376, Vorjahr 249.

Die Kreisverwaltung führt für die von ihr betreuten acht Städte folgende Details auf: Spitzenreiter waren Schwelm (86), Hattingen (62) und Gevelsberg (56), gefolgt von Wetter (44) und Ennepetal (39), Herdecke (29), Sprockhövel (16) und Breckerfeld (5).

134 Menschen wechselten in diesen Städten von der syrischen in die deutsche Staatsbürgerschaft. Ebenfalls stärker vertreten waren Personen aus der Türkei (37), Italien (26), Polen (16), Irak (16), Iran (10), Griechenland (9), Rumänien (9) und Kosovo (8).

Weitere Personen unter den insgesamt 45 Nationalitäten von fünf Kontinenten waren unter anderem aus Mexiko und Australien, Sri Lanka, Kenia, Schweden und Georgien.

Grundlage für eine Einbürgerung sind eine Vielzahl von Unterlagen, die im Laufe des Verfahrens vorzulegen sind. Dazu zählen Pass, Geburts- und Heiratsurkunden, Nachweise über Schul- und Berufsausbildung, Verdienst und Alterssicherung sowie Arbeits- und Mietverträge.

Ein Teil der Dokumente muss dabei aus dem Heimatland beschafft und übersetzt werden. Zudem werden über alle Antragstellerinnen und Antragssteller Auskünfte bei Verfassungsschutz und Polizei sowie aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie über die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sind nachzuweisen.

Ihr Bekenntnis zur deutschen Verfassung und den darin verankerten Menschenrechten, der Volkssouveränität, der Trennung der Staatsgewalten sowie dem Recht auf eine parlamentarische Opposition dokumentieren alle Beteiligten mit dem Satz: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“

(Eine Pressemitteilung der EN-Kreisverwaltung)

Schwelm, den 25. März 2024