Der Tod zweier Direktkandidaten für die Gemeinderatswahl am 25.05.2014 macht eine Nachwahl am 15.06.2014 für die nachstehenden beiden Wahlbezirke erforderlich:
040 Grundschule Nordstadt II, Hattinger Straße 47
120 Ev. Feierabendhaus, Döinghauser Straße 23
Die Wahlberechtigten dieser beiden Bezirke erhalten in den nächsten Tagen eine neue Wahlbenachrichtigungskarte.
Wer für die Hauptwahl in diesen Wahlbezirken Briefwahl beantragt hatte, erhält von Amts wegen die Briefwahlunterlagen an die angegebene Anschrift übersandt.
Selbstverständlich ist auch für diese Wähler die Urnenwahl gegen Vorlage des ausgestellten Wahlscheines im Wahllokal möglich.
Briefwahl
Falls Sie am Wahltag verreist sind oder aus anderen Gründen Ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können, besteht ab sofort die Möglichkeit zur Briefwahl:
1. Antrag ausfüllen
auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte
schriftlich formlos
persönlich im Wahlbüro
oder direkt: hier ..\Vordrucke\Wahlscheinvordrucke\090819_Antrag Wahlschein.doc
Den Antrag bitte zum Wahlbüro schicken (ausreichend frankieren) oder persönlich vorbeikommen.
2. Beachten Sie bitte, dass Sie die Briefwahlunterlagen nur für sich persönlich im Wahlbüro abholen können. An einen anderen als den Wahlberechtigten dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn eine entsprechende Vollmacht vorgelegt wird. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
3. Je nach Wunsch schicken wir Ihnen die Unterlagen nach Hause oder an eine andere Adresse. Sie können auch direkt im Bürgerbüro wählen!
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag: 07:30 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Dienstag - Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr
Samstag: 10:00 – 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass der Wahlschein nur bis 13.06.2014, 18:00 Uhr, beantragt werden kann. Das Bürgerbüro erweitert die Öfffnungszeit an diesem Tag ausschließlich für Wähler.
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus
- dem Wahlschein (weiß)
- dem Stimmzettel (gelb)
- einem Merkblatt
- dem grünen Stimmzettelumschlag
- dem gelben Wahlbriefumschlag
Und so wählen Sie:
Unterschreiben Sie bitte den Wahlschein und falten ihn.
Wählen Sie nun auf dem beigefügten Stimmzettel durch Ankreuzen einer Partei/Wählergruppe.
Falten Sie den Stimmzettel und stecken Sie diesen in den grünen Stimmzettelumschlag. Kleben Sie diesen Umschlag bitte zu.
Den Wahlschein und den grünen Stimmzettelumschlag stecken Sie bitte in den gelben Wahlbriefumschlag und kleben ihn zu.
Den gelben Wahlbriefumschlag können Sie portofrei durch die Deutsche Post AG an das Wahlbüro senden oder direkt bei uns im Wahlbüro abgeben.
Wer ist zuständig?
Zuständig für die Organisation der Wahl ist der Fachbereich 5 – Bürgerservice, Moltkestr. 24, 58332 Schwelm.
Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
Angelika Göbel, E-Mail: goebel(at)schwelm.de, Tel. 02336 / 801-223;
Heidi Kappelhoff, E-Mail: kappelhoff(at)schwelm.de, Tel. 02336 / 801-262;
Tanja Kohls, E-Mail: kohls(at)schwelm.de.
Schwelm, den 28. Mai 2014