Anlässlich eines Termins zwischen der Stadtverwaltung und einigen Schwelmer Fraktionsvorsitzenden am gestrigen Dienstag, dem 1. April, ist gemeinsam überlegt worden, jeweils einem Vertreter der Bürgerbegehren die Möglichkeit zu geben, im Rahmen der Hauptausschuss-Sitzung am 3. April die jeweilige Auffassung zur Zulässigkeit der Bürgerbegehren darzulegen.
Hierzu soll die Sitzung zu Beginn unterbrochen werden.
Auf diesem Wege möchten Politik und Verwaltung den Vertretern der Bürgerbegehren außerhalb der Regelungen des § 26 GO die Gelegenheit geben, Ihre Position vor der Entscheidung im Rat am 10. April zu erläutern.
Sollte ihnen die Teilnahme nicht möglich sein, so können sie der Verwaltung auch eine schriftliche Stellungnahme einreichen, die verlesen werden würde. Sofern den Vertretern dies kurzfristig möglich sein sollte, könnten sie diese Stellungnahme vor der Ratssitzung übermitteln, damit sie in den Abwägungsprozess einfließen kann.
Schwelm, den 2. April 2014