ab 4. April 2022 - Beantragung der Briefwahlunterlagen (Wahlschein) möglich
Briefwahlbüro öffnet ab dem 12. April 2022
- per mail: wahlamt(at)schwelm.de
(Bitte Name, Vorname(n), Adresse und Geburtsdatum angeben)
- Online: Wahlschein online
oder QR - Code der Wahlbenachrichtigung
- schriftlich: Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- ab 12. April 2022 Persönlich im Briefwahlbüro: Rathaus, Hauptstraße 14; 58332 Schwelm
es besteht die Möglichkeit direkt zu wählen
Mo. – Fr. | 8:00 – 12:00 Uhr |
Mo., Di., Mi. | 14:00 – 16:00 Uhr |
Do. | 14:00 – 17:00 Uhr |
Informationen für Zuzüge und Umzüge - Eintragung ins Wählerverzeichnis
bis 03.04.2022
alle Wahlberechtigten, die an diesem Tag mit ihrer Hauptwohnung in Schwelm gemeldet sind, werden von Amts wegen (automatisch) in das Wählerverzeichnis eingetragen
vom 04. 04. 2022 - 29.04.2022 (der Tag der Anmeldung ist entscheidend)
- Zuzug nach Schwelm von außerhalb Nordrhein-Westfalen
Eintrag von Amts wegen (automatisch)
vom 04. 04. 2022 - 24.04.2022 (der Tag der Anmeldung ist entscheidend)
- Zuzug nach Schwelm aus Nordrhein-Westfalen- wenn Sie nicht in ihrer bisherigen Wohngemeinde wählen wollen
Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag - der Antrag wird bei der Anmeldung ausgehändigt
vom 25. 04. 2022 - 29.04.2022 (der Tag der Anmeldung ist entscheidend)
- Zuzug nach Schwelm aus Nordrhein-Westfalen- wenn Sie nicht in ihrer bisherigen Wohngemeinde wählen wollen
Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Einspruch - Information erteilt die Wahlbehörde unter 02336/801 - 888