Das Laub von Straßenbäumen kann ab Samstag, dem 19. Oktober, wieder kostenlos bei den Technischen Betrieben Schwelm AöR in der Wiedenhaufe 11 zu den normalen Annahmezeiten abgegeben werden, also mittwochs und samstags von 8 – 12 Uhr.
Da die Entsorgung anderer Grünabfälle weiterhin kostenpflichtig ist, muss das Laub lose in den bereitgestellten Container geschüttet werden. So kann sichergestellt werden, dass nur das Laub der Straßenbäume kostenfrei entsorgt wird. Das Ende der Aktion richtet sich nach dem Verlauf des Laubfalls und wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
Herbstlaub auf Gehwegen
Das Laub von Straßenbäumen kann, insbesondere bei feuchtem Wetter, erhebliche Rutschgefahren mit sich bringen. Zur Straßenreinigungspflicht des Anliegers (Eigentümer oder Vermieter) gehört auch die Beseitigung des Laubes von Straßenbäumen auf Gehwegen. In der Regel werden die Reinigungs- und Winterdienstpflichten mietvertraglich an den Mieter weitergeleitet. Vermieter sollten darauf achten, dass die Mieter gründlich unterwiesen werden und sich davon überzeugen, dass die Gehwegreinigung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Übertragung der Reinigungspflicht auf einen Mieter entbindet den Eigentümer nicht zwangsläufig von etwaigen Haftungsverpflichtungen.
Wohin mit dem Laub? Die TBS weisen darauf hin, dass das Laub nicht auf die Straße gefegt werden darf, da große Laubmengen am Straßenrand zu erheblichen Behinderungen bei der Fahrbahnreinigung führen. Gerade nasses Laub stellt auch eine ernstzunehmende Gefahr für Rad- und Autofahrende dar.
Deswegen gibt es für die Laubbeseitigung folgende Möglichkeiten:
• Entsorgung über den eigenen Bioabfallbehälter
• Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen
• Selbstanlieferung bei den TBS (zu den oben genannten Öffnungszeiten)
Schwelm, den 14. Oktober 2024