Dienstleistung

Bauakteneinsicht

Voraussetzungen für die Bauakteneinsicht

Akteneinsicht in eine Bauakte wird folgenden Personen gewährt:

  • der Grundstückseigentümerin bzw. dem Grundstückseigentümer
  • von der Eigentümerin bzw. vom Eigentümer schriftlich Bevollmächtigte
  • jedem, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann

 

Akteneinsicht beantragen

  • Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin für die Akteneinsicht
  • Verwenden Sie den bereitgestellten Vordruck (siehe unten Formulare)
  • Bringen Sie zum Termin einen gültigen Personalausweis mit
  • Des Weiteren benötigen wir einen Eigentümernachweis oder die schriftliche Bevollmächtigung oder einen sonstigen Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse

 

Hinweise

  • Eine Stornierung muss mindestens ein Werktag vor dem vereinbarten Termin telefonisch erfolgen. Mit Antragstellung wird eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 13,50,-€ (bei Hausakten bis 4 Bänden) und 27,00,-€ (bei Hausakten mit mehr als 5 Bänden) für den Fall fällig, dass die Akteneinsicht storniert werden sollte.

  • Mitgebrachte Geräte, wie z.B. Fotoapparat, Smartphone oder Scanner dürfen ausschließlich zum Ablichten der im Rahmen der Akteneinsicht bereitgestellten Unterlagen genutzt werden. Jede andere Verwendung ist aus Gründen des Datenschutzes untersagt.

 

 

Mindestgebühren:

  • Grundgebühr, je eigenständigem Gebäude/Hausnummer:  13,50 €/einmalig
  • Zusatzgebühren für die Einsichtnahme:                              13,50 €/je angefangene Viertelstunde

Optionale gebührenpflichtige Zusatzleistungen:

  • Fotokopie DIN A4: 0,70 €/je Stück
  • Fotokopie DIN A3: 1,00 €/je Stück
  • Einscannen von Unterlagen (Zeitaufwand): 13,50 €/je angefangene Viertelstunde
  • Antragsformular Eigentümernachweis oder Nachweis der Bevollmächtigung oder
  • Nachweis öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieur/in

Frau A. Wilke

312 Bauordnung
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Ansprechpartner

Ihre Ansprechperson

  • A. Wilke

    wilke(at)schwelm.de02336/801-373Adresse | Sprechzeiten | Details
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