Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen für:
- Schulausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Bildung und Teilhabe
Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen für:
- Schulausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.