Kinderreisepass

Für jedes deutsche Kind unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt durch die sorgeberechtigten Eltern. Das Kind (auch Kleinkinder)

müssen bei der Beantragung des Kinderreisepasses mit anwesend sein.

Seit dem 01.01.2021 können Kinderreisepässe ausschließlich nur noch für 1 Jahr ausgestellt

und anschließend, sofern noch gültig, jeweils für 12 Monate verlängert werden.

Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar, kann jedoch nicht für die Einreise in die USA verwendet

werden.

 

 

  • Neuausstellung 13 Euro
  • Verlängerung 6 Euro

      Die jeweilige Gebühr ist direkt bei der Antragstellung zu entrichten!!

      Es wird benötigt:

  • ein Passbild, das den Qualifikationsanforderungen entspricht. (Ihr Fotograf kennt die Vorgaben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel unter www.bundesdruckerei.de);
  • soweit vorhanden, den alten Kinderreisepass;
  • Kinder müssen neben dem Erziehungsberechtigten persönlich erscheinen (u. a. zwecks Unterschrift ab einem Alter von 10 Jahren);
  • das Familienbuch bzw. Geburts- oder Abstammungsurkunde für Kinder, die erstmals einen Kinderreisepass von uns erhalten;
  • die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten.
    Für den Fall, dass Sie alleine sorgeberechtigt sind, benötigen wir den Sorgerechtsbeschluss, soweit er uns nicht bereits von Ihnen vorgelegt wurde.

Passgesetz, Verwaltungsvorschriften zum Passgesetz

Kontakt

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