Superwahltag“ am 14. September 2025: Stadt Schwelm sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Der 14. September 2025 wird ein „Superwahltag“ sein: Dann finden nicht nur die Kommunalwahlen mit der Wahl von Stadtrat und Kreistag sowie von Bürgermeisterin/Bürgermeister und Landrat/Landrätin statt. Außerdem wird an diesem Tag zum zweiten Mal das Ruhrparlament, die kommunale Vertretung der elf kreisfreien Städte und vier Kreise des Ruhrgebietes, direkt gewählt.

Es wird also für jeden Wähler/jede Wählerin dann fünf Stimmzettel geben. Jeder Wähler/jede Wählerin hat pro Stimmzettel eine Stimme.

Für die Wahl zum Integrationsrat, die auch am 14. September 2025 stattfinden wird, erfolgen noch gesonderte Informationen.

Für die Durchführung der Wahlen am 14. September 2025 sucht die Stadt Schwelm noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hatten sich viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bereit erklärt, auch bei der Kommunalwahl zu unterstützen. Diese werden in den nächsten Tagen vom städtischen Wahlamt angeschrieben. Darüber hinaus sucht die Stadt Schwelm noch mindestens 120 Personen, die bei der Kommunalwahl unterstützen wollen.

Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen wahlberechtigt und am Wahltag 16 Jahre alt sein. Sie sollten nach Möglichkeit in Schwelm wohnen. Für ihren Einsatz erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die, je nach Tätigkeit als Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in und Beisitzer/in, zwischen 80 und 60 Euro beträgt.

Der interessante Dienst in den Wahllokalen erfolgt nach Abstimmung mit dem/der Wahlvorsteher/in im Zweischichtbetrieb von 7.30 bis ca. 20 Uhr. Bei der Vorbereitung der Wahl und abends bei der Stimmenzählung müssen alle Wahlhelfer/innen anwesend sein.

Die Wahlhelfer/innen erhalten Informationsmaterial und werden - soweit sie eine Leitungsfunktion im Wahlvorstand übernehmen - in der Woche vor der Wahl von der Stadt in einer Informationsveranstaltung auf ihre Aufgaben vorbereitet.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte im Wahlbüro der Stadt Schwelm unter der Telefonnummer 02336/ 801-888.

Die Anmeldung kann auch online auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter Kommunalwahl 2025 oder per Mail an wahlamt(at)schwelm.de erfolgen.

Schon jetzt sagt das Wahlbüro: Vielen Dank!

Schwelm, den 5. Mai 2025