Denkmalschutz

Informationen zum Denkmalschutz

Planen Sie Ihr Denkmal baulich zu verändern, dann benötigen Sie vorab eine Erlaubnis gemäß Denkmalschutzgesetz, die wir Ihnen - gesondert von einer ggfs. notwendigen Baugenehmigung - erteilen.

 

Aufgaben des Denkmalschutzes

Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind im Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) geregelt. Ziel des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, ortsfeste Gebäude, verborgene Bodendenkmäler und bewegliche historische Objekte (z.B. fahrbare Antriebsdampfmaschinen) zu schützen, zu erhalten und sie der Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich zu machen.

 

Was ist ein Baudenkmal oder ein Bodendenkmal?

Die moderne Denkmalpflege erweitert die allgemeine und zutreffende Annahme, daß vor allem große, alte und bedeutende Gebäude wie Kirchen, Burgen und römische Ruinen Baudenkmäler sind, indem sie insbesondere versucht, auch Gebäude und Plätze des täglichen Lebens unter Schutz zu stellen. Das wichtigste von zahlreichen Kriterien ist dabei keineswegs die „Schönheit“ eines Objektes, sondern vielmehr die Aussagekraft, die ein Gebäude, eine Straßenflucht oder ein Markt für die örtliche Geschichte bzw. die Weiterentwicklung einer Stadt besitzt. So kann durchaus auch ein wenig ansehnliches kleines Nebengebäude ein Baudenkmal sein, wenn seine Architektur lokalhistorische Zeitzeugenschaft belegt und seine Substanz als erhaltenswert eingestuft wird. Es wird also nicht zwingend ein Gasthof „nur“ deshalb unter Denkmalschutz gestellt, weil z.B. Napoleon dort gespeist oder Quartier genommen hat.

Denkmalschutz beschränkt sich weder lediglich auf bestimmte, noch auf ausschließlich weit zurückliegende Epochen, sondern entwickelt sich parallel zur Gesellschaft, so daß heute auch Gebäude wie z.B. klassische Wohnsiedlungen der 60er und 70er Jahre oder technisch wegweisende Stahl- und Betonbauten wie z.B. die Wallfahrtskirche in Neviges unter Schutz gestellt werden.

 

Denkmalschutz in Schwelm

In Schwelm gibt es seit 1986 eine untere Denkmalbehörde. In den ersten zehn Jahren haben wir ca. 400 Objekte auf ihren Denkmalwert untersucht, von denen 180 Bauwerke und 6 Bodendenkmäler in die Denkmalliste der Stadt Schwelm aufgenommen wurden.

Für jedes dieser 186 Denkmäler wurde eine Karteikarte erstellt, die die wesentlichen Merkmale und den Umfang der Unterschutzstellung aufführt. Denkmalliste und Denkmalkartei sind öffentlich und können von jedermann eingesehen werden.

Im wesentlichen haben wir in Schwelm die vor 1930 erbauten Bauwerke untersucht, mit dem Ergebnis, daß große Teile der Schwelmer Altstadt (Kölner Straße - Altmarkt - Kirchstraße - Fronhof - Herbergstraße) unter Schutz gestellt wurden, da deren Fachwerkhäuser unmittelbar nach einem großen Stadtbrand von 1718 auf den Kellern und Grundmauern der abgebrannten mittelalterlichen Häuser errichtet worden waren und sich auf diese Weise die mittelalterliche Stadtgestalt erhalten hat.

Neben diesen Fachwerkgebäuden entstanden auch reich verzierte Rokokohäuser, deren Schmuck leider häufig im Laufe der Zeit abgeschlagen wurde. Eines der wenigen Häuser, die das Feuer vom 18.10.1722 überstanden haben, ist das Gebäude Kirchstraße 5, das in seiner Kernsubstanz wahrscheinlich nach dem früheren Stadtbrand von 1520 errichtet wurde und damit gotischen Ursprungs wäre.

Einen weiteren großen Teil der Schwelmer Baudenkmäler nehmen die sogenannten „Klassizisten“ ein, also Bürgerhäuser, die um die Wende zum 20. Jahrhundert in klassischen Baustilen wie „Neuromanik“, „Neugotik“, und „Neubarock“ errichtet wurden und die den wachsenden Wohlstand eines Teils der Gesellschaft repräsentierten. Schwelms „Klassizisten“ sind entlang der Haupt- und Schulstraße anzutreffen und säumen den Neumarkt.

An dieser Stelle lenken wir Ihren Blick auf die Schulstraße, in deren Verlauf sich die Entwicklung der Häuser vom einfachen Fachwerkhaus bis zum reich geschmückten „Klassizisten“ besonders deutlich ablesen läßt, und auf die obere Wilhelmstraße mit einigen sehenswerten Jugendstil-Villen.

 

Der Umgang mit einem Denkmal

Der Umgang mit einem eingetragenen Baudenkmal ist in § 9 DSchG geregelt. Demnach bedarf jede innere und äußere Veränderung bzw. Reparatur einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist auch erforderlich, wenn in der unmittelbaren Umgebung eines Baudenkmales eine neue bauliche Anlage geplant wird oder Werbeanlagen errichtet werden sollen.

Wir als untere Denkmalbehörde sind nicht alleiniger Entscheidungsträger, sondern müssen uns mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen (DLBW) abstimmen. Nur wenn die DLBW zustimmt, kann eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt werden.

Die denkmalrechtlichen Erlaubnisse können Sie formlos bei uns beantragen. Fügen Sie auf jeden Fall ein aussagekräftiges Angebot einer Firma oder eine Baubeschreibung bei.

Nach Abschluß einer denkmalrechtlich genehmigten baulichen Veränderung können Sie die gesamten notwendigen Kosten gem. § 40 DSchG erhöht steuerlich geltend machen, d.h. über 10 Jahre jeweils 10 Prozent. Dafür müssen Sie einen formellen Antrag bei der unteren Denkmalbehörde stellen, dem alle Schlußrechnungen der beteiligten Firmen beigefügt sind. Nach Abstimmung mit dem WAfD stellen wir als untere Denkmalbehörde Ihnen dann eine Bescheinigung für's Finanzamt aus.

Wir halten Antragsformulare und eine Broschüre mit Steuertipps für Sie bereit und stehen Ihnen für weitere Informationen sowie für eine ausführliche Bauberatung gerne zur Verfügung.

 

Zum Schluß noch ein Tipp

Zum „Tag des offenen Denkmals 1996“ wurde ein „Denkmalwanderweg“ durch Schwelm eröffnet. Der Rundwanderweg führt vom Haus Martfeld durch die Innenstadt zur Delle und zurück zur Altstadt. Eine erklärende und begleitende Broschüre erschien 1996 unter dem Titel „DENKmal in Schwelm“.

Ihre Ansprechperson

  • Th. Michalski

    michalski(at)schwelm.de02336/801-246Adresse | Sprechzeiten | Details

Linktipps

Baudenkmäler sind in der Regel mit der Denkmalplakette mit Landeswappen gekennzeichnet.



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