Umwelt- und Naturschutz
Zukunft Stadtbaum
Ein Leitfaden zum zukünftigen Umgang mit Bäumen in der Stadt Schwelm
Es sind die Grünflächen, die an heißen Tagen Kühlung versprechen, die die emissionsgeschwängerte Luft reinigen und die uns durchatmen und Kraft schöpfen lassen. Und es sind die Bäume unserer Stadt, die gegen die Hitze des Asphalts kämpfen, obwohl sie meist mit sehr begrenzten Lebensbedingungen klarkommen müssen. Die Bäume machen einen unverzichtbaren „Job“ für uns alle – aber tun wir eigentlich genug dafür, dass sie diesen wichtigen Beitrag nachhaltig erfüllen können?
Diese Frage stellt sich mit Blick auf die rasante Entwicklung der Klimaveränderungen mehr als dringlich. Die Baumexperten mahnen, dass wir in den nächsten Jahren verschiedene Baumarten in unseren Städten ganz verlieren werden. Bäume, die unser Straßenbild prägen und die sich mit dem feindlichen Umfeld der Straße irgendwie arrangieren mussten. Geht es jetzt zu schnell mit der Häufung von ausgedehnten Trockenperioden? Steigen die Temperaturen zu schnell und zu stark an?
Beides lässt sich anhand der letzten Jahre beobachten. Die Probleme können längst nicht mehr beschönigt werden. Das Motto „Es wird schon nicht so
schlimm werden“ ist definitiv falsch – wir brauchen dringend verlässliche Strategien. Der vorliegende Leitfaden soll den Fachleuten in den Verwaltungen, der Politik und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern Impulse und erste Antworten geben.
Er soll Möglichkeiten aufzeigen, wie wir unseren Stadtbäumen helfen können, wie wir den Bestand besser sichern können, worauf wir bei der Neuanlage von Baumstandorten und bei der Neupflanzung zukünftiger Stadtbäume achten sollten und wie wir den nachfolgenden Generationen eine funktionsfä-
hige Stadtbaum-Landschaft in der Stadt übergeben können.
Er soll die konkreten Probleme am Beispiel Schwelm abbilden und genauso konkrete Möglichkeiten und Strategien für Schwelm aufzeigen
– gleichzeitig kann er eine Arbeitshilfe auch für andere Kommunen sein, die allesamt mit den gleichen Klimaveränderungen zu kämpfen haben.
Die Wilhelm Erfurt-Stiftung für Kultur und Umwelt Schwelm möchte einen Beitrag für die Zukunft unserer Stadt leisten. Wir danken Dr. Markus Streckenbach für die engagierte Zusammenarbeit und die vielen fachlichen Impulse für das gemeinsame Thema Zukunft Stadtbaum.
Wilhelm F. Erfurt
Schwelm, im September 2021
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Stadtklimaanalyse 2019
Der Regionalverband Ruhr hat im Auftrag der Stadt Schwelm im Juli 2019 die Klimaanalyse für die Stadt Schwelm erstellt.
Die klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse eines städtischen Siedlungsraums zeichnen sich durch erhebliche Abweichungen gegenüber dem unbebauten Umland aus, man spricht von der Ausprägung eines „Stadtklimas“. Insbesondere erhöhte Temperaturen, geringere Luftfeuchtigkeit, eine eingeschränkte Belüftungssituation und eine stärkere Luftverschmutzung können im städtischen Lebensraum zu Einbußen bei der Umweltqualität führen, was gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohner zur Folge haben kann.
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Der Stadtökologischer Fachbeitrag - Kurzinformation
Der Stadtökologischen Fachbeitrag (STÖB) wurde in Abstimmung mit der Stadt Schwelm vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erarbeitet. Im Mittelpunkt der Bearbeitung steht der bauliche Innenbereich im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB). (Kartenmaterial)
Der STÖB hat zwei gleichberechtigte Ziele:
- Erhöhung der Lebensqualität des Menschen in der Stadt
- Verbesserung der Lebensbedingungen für wildlebende Tiere und Pflanzen im Siedlungsbereich.
Herzstück des STÖB ist die Darstellung eines Freiraumsystems im besiedelten Bereich mit Anbindung an die freie Landschaft. Ein solches Freiraumsystem in der Stadt dient:
- den Stadtbewohnern: Versorgung mit zugänglichen, nahe gelegenen und zur Erholung geeigneten Freiräumen und grünen Freiraumverbindungen,
- den wildlebenden Pflanzen und Tieren: Erhaltung und Vernetzung vielfältiger und lokaltypischer Lebensräume im Siedlungsbereich (Biotopverbundsystem),
- dem Naturhaushalt: Erhaltung und Optimierung von Flächen mit besonderen Qualitäten im Bereich Klima / Luft, Boden und Wasser.
Zur Erhaltung vorhandener Qualitäten und zur Verbesserung örtlicher Situationen werden konkrete Maßnahmenvorschläge entwickelt. Umsetzung Der STÖB dient Verwaltung und Rat als Arbeits-, Entscheidungs- und Planungshilfe für eine ökologisch orientierte Stadtentwicklung:
- beispielsweise für freiraumrelevante Darstellungen bzw. Festsetzungen in der Bauleitplanung (§§ 5 u. 9 Baugesetzbuch),
- als Grundlage für den Umweltbericht (§ 2a Baugesetzbuch), - zur Entwicklung des Ausgleichsflächenpools basierend auf den Abgrenzungen des Freiraumsystems,
- zur Ableitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus den Maßnahmenvorschlägen zum Biotop- und Artenschutz.
(Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/)
Landschaftsplan EN-Kreis Bereich Schwelm
Der Landschaftsplan bildet auf örtlicher Ebene die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Er ist ein Rechtsplan, der von den Kreisen oder kreisfreien Städten aufgestellt und als Satzung beschlossen wird. In ihm werden Schutzgebiete und Schutzobjekte festgesetzt, Zweckbestimmung für Brachflächen, besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung und Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen festgelegt. Arten- und Biotopschutz, Naturerlebnis und Erholung sowie die Regulation und Regeneration von Boden, Wasser und Luft sind weitere Ziele des Plans.
Er dient dazu, unsere Freiräume, vor allem in Verdichtungsgebieten, zu sichern und zu entwickeln. So bestimmt das Bundesnaturschutzgesetz eindeutig:
"Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
- die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und
- Lebensräume sowie
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind."
Zur örtlichen Erreichung dieser Ziele sind laut Gesetz Landschaftspläne aufzustellen.
Landschaftspläne bestehen aus einem Entwicklungs- und einem Festsetzungsteil in Text und Karten. Die Entwicklungsziele beschreiben die Grundzüge der zukünftigen Landschaftsentwicklung mit ihren landespflegerischen Absichten und Aufgaben. Sie entsprechen in der Wirkung dem Flächennutzungsplan, d.h. sie sind behördenverbindlich.
Landschaftsplan Ennepe-Ruhr-Kreis Raum Ennepetal-Gevelsberg-Schwelm:
Textliche Darstellungen und Festsetzungen
Auskünfte zum Landschaftsplan erteilt die Untere Landschaftsbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, Kreishaus Schwelm, Hauptstraße 92, Tel. 02336 / 93-2585.
Ihre Ansprechperson
Herr V. Hausmann
hausmann(at)schwelm.de02336/801-326Adresse | Sprechzeiten | Details