Aktuelle Planverfahren

Bebauungsplan Nr. 115 "Wohngebiet Barmer Straße, Lindenstraße"

Anlass

Im Plangebiet (siehe Anlage 1) befinden sich ältere Gebäudebestände der Schwelmer & Soziale Wohnungsgenossenschaft eG. Das Unternehmen beabsichtigt den sukzessiven Rückbau der Gebäude und den Ersatz durch zeitgemäße Neubauten. Für den Bereich entlang der Barmer Straße liegen bereits konkrete Konzepte des Architekturbüros Tor 5 vor (siehe Anlage 2).

 

Lage im Raum

Das Plangebiet befindet sich im westlichen Teil des Schwelmer Stadtgebiets und wird begrenzt durch die Lindenstraße im Norden, die August-Kuschmirz-Straße im Osten, die Barmer Straße im Süden, die Tobienstraße im Westen sowie von der an diese Straße anschließende Wohnbebauung.

Planverfahren

Für das genannte Plangebiet gilt kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele, Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Wohnungsbauvorhabens und zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Im Hinblick auf das oben bereits genannte Vorhaben sind die Voraussetzungen des §13a BauGB nicht erfüllt, da wesentliche Umweltbelange berührt werden. Daher wird der Bebauungsplan im Vollverfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt.

Bezüglich der ausführlichen Beschreibung der Bestandssituation und den städtebaulichen Zielen wird auf die Anlage 3 verwiesen.

 

Aktueller Verfahrenstand:

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Sitzungsvorlage

Anlage 1, Geltungsbereich

Anlage 2, Plankonzept

Anlage 3, Kurzbegründung

 

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36. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich ehem. Rathaus)

Aufgrund der Aufgabe des Rathauses am Standort Hauptstr. 14, kann das Grundstück nun einer anderen Planung zugeführt werden.

Die Flächen für die Landwirtschaft hinter dem ehem. Rathaus sind seit mehreren Jahren ebenfalls vom Eigentümer zur Änderung in Wohnbauflächen beantragt worden. Die Planung scheiterte u.a. an der fehlenden Möglichkeit der verkehrlichen Erschließung, die nun über die Grundstücke des ehemaligen Rathauses geführt werden kann.

Geplant ist hier die Schaffung von Wohnbauflächen für ca. 55 - 58 neuen Wohneinheiten (die detailliertere Planung siehe SV zur erneuten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „ehem. Rathaus“), welcher im Parallelverfahren aufgestellt wird.

Desweitern soll die derzeitige Nutzung im östlichen Bereich (Kleingarten ähnliche Nutzung) planungsrechtlich als Grünfläche mit der entsprechenden Zweckbestimmung gesichert werden.

 

Lage im Raum

Das Plangebiet erstreckt sich von der Hauptstraße Richtung Süden über einen Teilbereich der Flächen vom Märkischen Gymnasium bis über einen Teil der angrenzenden Flächen für die Landwirtschaft. Im Osten wird das Gebiet von vorhandener Wohnbebauung sowie von Flächen für die Landwirtschaft begrenzt. Die westliche Grenze bildet die vorhandene Wohnbebauung, die Gemeinbedarfsfläche des Märkischen Gymnasiums sowie der angrenzende Bebauungsplan Nr. 76 „Göckinghofstraße“.

 

Darstellung im Flächennutzungsplan

Die Flächen sind derzeit im Bereich des ehem. Rathauses sowie der Teilfläche vom Märkischen Gymnasium (einschließlich der östlich angrenzenden Flächen) als Gemeinbedarfsflächen dargestellt. Im Anschluss daran sind im Süden die Flächen als Landwirtschaftsflächen dargestellt.

Für die nun geplanten Wohngebäude ist die derzeitige Gemeinbedarfsfläche und die Landwirtschaftsfläche in eine Wohnbaufläche sowie die o.g. gartenähnliche Nutzung in eine Grünfläche zu ändern.

Desweitern soll die derzeitige Nutzung im östlichen Bereich (Kleingarten ähnliche Nutzung) planungsrechtlich als Grünfläche mit der entsprechenden Zweckbestimmung gesichert werden.

Die Anfrage der landesplanerischen Abstimmung beim RVR erfolgte im April 2026 und wurde vom RVR sowie von der Bezierksregieung Arnsberg positiv bewertet.

 

Aktueller Verfahrensschritt

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungen ge. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlickeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 ) werden in der Zeit vom  _________ bis einschließlich _________ durchgeführt. (der genaue Zeitraum wird noch bekannt gegeben)

Bekanntmachung

Sitzungsvorlage

1. derzeitige Darstellung im FNP

2. geplante Darstellung im FNP

 

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Bebauungsplan Nr. 114 "ehem. Rathaus"

Plananlass und Zielsetzung

Aufgrund der Aufgabe des Rathauses am Standort Hauptstr. 14, kann das Grundstück nun einer anderen Planung zugeführt werden.

Die Flächen für die Landwirtschaft hinter dem ehem. Rathaus sind seit mehreren Jahren ebenfalls vom Eigentümer zur Änderung in Wohnbauflächen beantragt worden. Die Planung scheiterte u.a. an der fehlenden Möglichkeit der verkehrlichen Erschließung, die nun über die Grundstücke des ehemaligen Rathauses geführt werden kann. Geplant ist hier die Schaffung von Wohnbauflächen für ca. 55 - 58 neuen Wohneinheiten.
 

Lage im Raum 
Das Plangebiet erstreckt sich von der Hauptstraße Richtung Süden über einen Teilbereich der Flächen vom Märkischen Gymnasium bis über einen Teil der angrenzenden Flächen für die Landwirtschaft. Im Osten wird das Gebiet von vorhandener Wohnbebauung sowie von Flächen für die Landwirtschaft begrenzt. Die westliche Grenze bildet die vorhandene Wohnbebauung, die Gemeinbedarfsfläche des Märkischen Gymnasiums sowie der angrenzende Bebauungsplan Nr. 76 „Göckinghofstraße“. Die zum Bebauungsplan Nr. 76 gehörenden, östlich angrenzenden Ausgleichs- und/oder Ersatzflächen werden bei der Neuberechnung der Ausgleichsflächen für die neue Planung berücksichtigt.

 

Plankonzept  

Die Haupterschließung des geplanten Neubaugebietes soll von der Hauptstraße erfolgen. Richtung Süden, entlang dieser Erschließung sind gemäß erstem städtebaulichen Konzept 4 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 8 Wohneinheiten (WE) geplant. Die erforderlichen Stellplätze sind in jeweiligen Tiefgaragen untergebracht. Die weitere Zufahrt zu den geplanten Einfamilien- und Reihenhäusern führt entlang der Fläche des Märkischen Gymnasiums und wird von Bäumen begleitet.

Im südlichen Bereich, zwischen der westlich vorhandenen Bebauung (Bebauungsplan Nr. 76 „Göckinghofstr.“) und der östlichen angrenzenden kleingärtnerischen Nutzung sind Reihen- (4 WE) und Einfamilienhäuser (WE 18) vorgesehen. Die südliche aufgelockerte Bebauung wird durch Anpflanzungen zum angrenzenden Freiraum abgegrenzt.

Im mittleren Teilabschnitt im Bereich des ehem. Sportplatzes des Gymnasiums soll die westliche Teilfläche als Erweiterungsfläche des Gymnasiums erhalten werden. Auf den nicht versiegelten Flächen im Bereich der zukünftigen Erweiterung sollen Ausgleichspflanzungen erfolgen. Der östliche Bereich soll als Erschließung der südlich geplanten Wohngebäude dienen.

 

Aktueller Verfahrensschritt

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungen ge. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlickeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 ) werden in der Zeit vom  _________ bis einschließlich _________ durchgeführt. (der genaue Zeitraum wird noch bekannt gegeben)

Bekanntmachung

Sitzungsvorlage

1. Geltungsbereich

2. Plankonzept

3. Lokale Agenda

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Bebauungsplan Nr. 113 "ehem. Gustav-Heinemann-Schule"

Plananlass und Zielsetzung 

Der Rat der Stadt Schwelm hat bereits in seiner Sitzung am 28.11.2013 die Schließung der Gustav-Heinemann-Schule beschlossen.

Die Gemeinschaftshauptschule der Stadt Schwelm wurde zum Ende des Schuljahres 2013/2014 auslaufend geschlossen.

Um diese innerstädtische Brachfläche zu reaktivieren und einer städtebaulich sinnvollen Bebauung zuzuführen, ist die Aufstellung dieses Bebauungsplanes erforderlich.

Wie im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung bereits vorgestellt, sollen auf dieser Fläche ein Quartiersplatz mit 3 Baufeldern entstehen. Vorgesehen ist hier ein IV-geschossiger Mietwohnungsbau mit bis zu 110 Wohneinheiten.

Der Erhalt der Bestandsbäume sowie der prägenden Grünstrukturen ist ebenfalls wie eine Tiefgarage Gegenstand der Planung.

Da die Zukunft der am westlichen Rand befindlichen Kindertagesstätte (KiTa) ungewiss ist, wurde diese in den Geltungsbereich miteingeschlossen, um die zukünftigen Planungen für diese Fläche vorab zu sichern.

Um nicht einzelne Grundstücke im Quartier außen vor zu lassen und den ganzen Bereich in einem Gesamtkonzept städtebaulich zu erfassen, werden die nördlich und südlich an die KiTa angrenzenden Flächen ebenfalls mit einbezogen. Die dort vorhandenen Wohngebäude haben weiterhin Bestandsschutz und werden durch diesen Bebauungsplan zusätzlich planungsrechtlich gesichert.

Verfahren

Das Vorhaben dient der Innenentwicklung und setzt eine zulässige bebaubare Grundfläche von weniger als 20.000 m² fest. Außerdem besteht keine UVP-Pflicht; europäische Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. Demnach kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt werden.

Der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (derzeit Gemeinbedarfsfläche) abweichende Bebauungsplan kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im be-schleunigten Verfahren auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan ge-ändert ist. Die Voraussetzung hierfür, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird, ist erfüllt. Entsprechend wird der Flächennutzungsplan nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im Wege der Berichtigung angepasst und eine Wohnbaufläche dargestellt.
 

Aktueller Verfahrensschritt

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (StUV) hat in seiner Sitzung am  07.07.2026  die Verwaltung beauftragt, die Beteiligungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlickeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 ) werden in der Zeit vom  _________ bis einschließlich _________ durchgeführt. (der genaue Zeitraum wird noch bekannt gegeben)

 

Bekanntmachung

Sitzungsvorlage

Abwägungstabelle aus den Beteiligungen gem. § 3(1) und § 4 (1) BauGB

Entwurf Rechtsplan

Entwurfsbegündung

Artenschutzprüfung 1 (ASP 1)

Entwässerungsgutachten

Bodengutachten

 

 

 

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32. FNP-Änderung (Bereich Hauptfeuer- und Rettungswache-Am Ochsenkamp)

Plananlass
Um den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplanes Rechnung zu tragen, ist eine Weiterentwicklung der derzeitigen Hauptfeuer- und Rettungswache, die sich zur Zeit in der August-Bendler-Straße befindet, dringend erforderlich. Da am jetzigen Standort der Wache jedoch keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen, wird eine Verlagerung der Hauptfeuer- und Rettungswache auf die zurzeit brachliegenden Flächen im Bereich der Straße „Am Ochsenkamp“ angestrebt. Konzeptplanung

Da der entsprechende Bebauungsplan Nr. 109 „Hauptfeuer- und Rettungswache – Am Ochsenkamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, ist die 32. Änderung erforderlich.

Lage im Stadtgebiet
Das Plangebiet wird im Norden durch die Bahnanlagen, im Süden durch die Straße „Am Ochsenkamp“ sowie westlich durch gewerbliche Bauflächen und im Osten durch die vom THW genutzte Fläche begrenzt.

Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP)
Die für die neue Hauptfeuer- und Rettungswache vorgesehene Fläche ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als eine Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Gas dargestellt. Nach einer technischen Umstellung sind die hier ehemals vorhandenen Gashochbehälter durch die AVU demontiert worden und ein Großteil der Flächen wurde an die Stadt Schwelm veräußert.
Durch die nun erforderliche Verlagerung der Hauptfeuer- und Rettungswache ist die zu überplanende Fläche in eine Gemeinbedarfsfläche – Feuerwehr zu ändern.

Der Regionalplan Ruhr stellt diese Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich dar.

Letzter Verfahrensschritt

Die frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurden in  Zeit vom  17.10.2022 bis einschließlich 28.10.2022 durchgeführt.

Sitzungsvorlage

Anlage 1: Lage im Stadtgebiet

Anlage 2: Darstellung vor Änderung

Anlage 3: Darstellung nach Änderung

Anlage 4: Entwurf Erläuterungsbericht

Konzeptplanung

 

Bebauungsplan Nr. 109 "Hauptfeuer- und Rettungswache - Am Ochsenkamp"

Plananlass und Zielsetzung

Um den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplanes Rechnung zu tragen, ist eine Weiterentwicklung der derzeitigen Hauptfeuer- und Rettungswache, die sich in der August-Bendler-Straße befindet, dringend erforderlich. Da am jetzigen Standort der Wache jedoch keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen, wird eine Verlagerung der Hauptfeuer- und Rettungswache auf die zurzeit brachliegenden Flächen im Bereich der Straße „Am Ochsenkamp“ angestrebt.
Das Grundstück „Am Ochsenkamp“ befindet sich an einer breiten Zu- und Ausfahrtstrasse zum Stadtgebiet Schwelm. Über diese Straßen können die ehrenamtliche Kräfte den Standort zu jeder Tageszeit gut erreichen.   
Neben dem geplanten neuen Standort befindet sich bereits der Standort des Ortsvereins des Technischen Hilfswerks (THW). Mit dem Bau des neuen Standorts des Deutschen Rote Kreuz (DRK) Schwelm wird im Frühjahr 2021 begonnen. Somit befinden sind nach der Umsetzung neben der Pflichtaufgabe der Kommune, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Hauptfeuer- und Rettungswehr vorzuhalten, mit dem THW und dem DRK zwei weitere Institutionen und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im unmittelbaren Nahbereich, die dem Schutz der Bevölkerung der Stadt Schwelm dienen.      Durch die räumliche Nähe zueinander lassen sich weitere Synergien erzielen, wie z.B. gemeinsame Aus- und Fortbildung, die Vorhaltung von Desinfektionsbereichen für Fahrzeuge, Kommunikationsanbindung und -wege etc. Auch entsteht hier ein interessanter Standort zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes in Schwelm. Dies dient allen drei BOS Organisationen; im Besonderen aber der Bevölkerung der Stadt Schwelm.  Konzeptplanung
 

 

Letzter Verfahrensschritt:

 Neufassung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 29.02.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 109 "Hauptfeuer- und Rettungswache" erneut gefasst (siehe Sitzungsvorlage und Anlagen).

Sitzungsvorlage

Anlage 1, Geltungsbereich

Anlage 2, Konzeptplanung

Anlage 3, Lokale Agenda

 

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Ihre Ansprechpersonen

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