Aktuelle Planverfahren
Bebauungsplan Nr. 115 "Wohngebiet Barmer Straße, Lindenstraße"
Anlass
Im Plangebiet befinden sich ältere Gebäudebestände der Schwelmer & Soziale Wohnungsgenossenschaft eG. Das Unternehmen beabsichtigt den sukzessiven Rückbau der Gebäude und den Ersatz durch zeitgemäße Neubauten.
Lage im Raum
Das Plangebiet befindet sich im westlichen Teil des Schwelmer Stadtgebiets und wird begrenzt durch die Lindenstraße im Norden, die August-Kuschmirz-Straße im Osten, die Barmer Straße im Süden, die Tobienstraße im Westen sowie von der an diese Straße anschließende Wohnbebauung.
Plankonzept
Es ist beabsichtigt, zunächst die älteren Gebäudebestände (4 Gebäude sowie die Garagen im Westen) an der Barmer Straße sukzessiv zurückzubauen und fünf neue Geschosswohnungsbauten mit 60 bis 70 Wohneinheiten zu errichten. Ziel ist es, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und das Quartier weiterzuentwickeln.
Für die neuen Wohnungen ist ein vielfältiger Mix aus zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen vorgesehen, der die Bedürfnisse von Singles und Familien bis hin zu Senioren abdeckt. Der westlichste Baukörper wird zusätzlich eine Tagespflege mit einer Größe von ca. 340 qm sowie zusätzlich 24 Wohnungen für betreutes Wohnen beinhalten. Die hier geplanten Nutzungen tragen zur Integration und Belebung des Quartiers bei und fördern das gemeinschaftliche Miteinander.
Aktueller Verfahrensschritt:
Die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Berhörden und Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB finden in der Zeit vom 09.10.2026 bis einschließlich 30.10.2026 statt.
Anlage 1, Vorentwurf Rechtsplan
Anlage 2, Vorentwurfsbegründung
Anlage 5, geotechnischer Bericht
Anlage 6, Verkehrsuntersuchung
Anlage 7, schalltechnisches Gutachten
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
36. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich ehem. Rathaus)
Aufgrund der Aufgabe des Rathauses am Standort Hauptstr. 14, kann das Grundstück nun einer anderen Planung zugeführt werden.
Die Flächen für die Landwirtschaft hinter dem ehem. Rathaus sind seit mehreren Jahren ebenfalls vom Eigentümer zur Änderung in Wohnbauflächen beantragt worden. Die Planung scheiterte u.a. an der fehlenden Möglichkeit der verkehrlichen Erschließung, die nun über die Grundstücke des ehemaligen Rathauses geführt werden kann.
Geplant ist hier die Schaffung von Wohnbauflächen für ca. 55 - 58 neuen Wohneinheiten (die detailliertere Planung siehe SV zur erneuten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „ehem. Rathaus“), welcher im Parallelverfahren aufgestellt wird.
Desweitern soll die derzeitige Nutzung im östlichen Bereich (Kleingarten ähnliche Nutzung) planungsrechtlich als Grünfläche mit der entsprechenden Zweckbestimmung gesichert werden.
Lage im Raum
Das Plangebiet erstreckt sich von der Hauptstraße Richtung Süden über einen Teilbereich der Flächen vom Märkischen Gymnasium bis über einen Teil der angrenzenden Flächen für die Landwirtschaft. Im Osten wird das Gebiet von vorhandener Wohnbebauung sowie von Flächen für die Landwirtschaft begrenzt. Die westliche Grenze bildet die vorhandene Wohnbebauung, die Gemeinbedarfsfläche des Märkischen Gymnasiums sowie der angrenzende Bebauungsplan Nr. 76 „Göckinghofstraße“.
Darstellung im Flächennutzungsplan
Die Flächen sind derzeit im Bereich des ehem. Rathauses sowie der Teilfläche vom Märkischen Gymnasium (einschließlich der östlich angrenzenden Flächen) als Gemeinbedarfsflächen dargestellt. Im Anschluss daran sind im Süden die Flächen als Landwirtschaftsflächen dargestellt.
Für die nun geplanten Wohngebäude ist die derzeitige Gemeinbedarfsfläche und die Landwirtschaftsfläche in eine Wohnbaufläche sowie die o.g. gartenähnliche Nutzung in eine Grünfläche zu ändern.
Desweitern soll die derzeitige Nutzung im östlichen Bereich (Kleingarten ähnliche Nutzung) planungsrechtlich als Grünfläche mit der entsprechenden Zweckbestimmung gesichert werden.
Die Anfrage der landesplanerischen Abstimmung beim RVR erfolgte im April 2026 und wurde vom RVR sowie von der Bezierksregieung Arnsberg positiv bewertet.
Letzter Verfahrensschritt
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungen ge. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlickeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie frühzeitige die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB ) wurden in der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 14.08.2026 durchgeführt.
1. derzeitige Darstellung im FNP
2. geplante Darstellung im FNP
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bebauungsplan Nr. 114 "ehem. Rathaus"
Plananlass und Zielsetzung
Aufgrund der Aufgabe des Rathauses am Standort Hauptstr. 14, kann das Grundstück nun einer anderen Planung zugeführt werden.
Die Flächen für die Landwirtschaft hinter dem ehem. Rathaus sind seit mehreren Jahren ebenfalls vom Eigentümer zur Änderung in Wohnbauflächen beantragt worden. Die Planung scheiterte u.a. an der fehlenden Möglichkeit der verkehrlichen Erschließung, die nun über die Grundstücke des ehemaligen Rathauses geführt werden kann. Geplant ist hier die Schaffung von Wohnbauflächen für ca. 55 - 58 neuen Wohneinheiten.
Lage im Raum
Das Plangebiet erstreckt sich von der Hauptstraße Richtung Süden über einen Teilbereich der Flächen vom Märkischen Gymnasium bis über einen Teil der angrenzenden Flächen für die Landwirtschaft. Im Osten wird das Gebiet von vorhandener Wohnbebauung sowie von Flächen für die Landwirtschaft begrenzt. Die westliche Grenze bildet die vorhandene Wohnbebauung, die Gemeinbedarfsfläche des Märkischen Gymnasiums sowie der angrenzende Bebauungsplan Nr. 76 „Göckinghofstraße“. Die zum Bebauungsplan Nr. 76 gehörenden, östlich angrenzenden Ausgleichs- und/oder Ersatzflächen werden bei der Neuberechnung der Ausgleichsflächen für die neue Planung berücksichtigt.
Plankonzept
Die Haupterschließung des geplanten Neubaugebietes soll von der Hauptstraße erfolgen. Richtung Süden, entlang dieser Erschließung sind gemäß erstem städtebaulichen Konzept 4 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 8 Wohneinheiten (WE) geplant. Die erforderlichen Stellplätze sind in jeweiligen Tiefgaragen untergebracht. Die weitere Zufahrt zu den geplanten Einfamilien- und Reihenhäusern führt entlang der Fläche des Märkischen Gymnasiums und wird von Bäumen begleitet.
Im südlichen Bereich, zwischen der westlich vorhandenen Bebauung (Bebauungsplan Nr. 76 „Göckinghofstr.“) und der östlichen angrenzenden kleingärtnerischen Nutzung sind Reihen- (4 WE) und Einfamilienhäuser (WE 18) vorgesehen. Die südliche aufgelockerte Bebauung wird durch Anpflanzungen zum angrenzenden Freiraum abgegrenzt.
Im mittleren Teilabschnitt im Bereich des ehem. Sportplatzes des Gymnasiums soll die westliche Teilfläche als Erweiterungsfläche des Gymnasiums erhalten werden. Auf den nicht versiegelten Flächen im Bereich der zukünftigen Erweiterung sollen Ausgleichspflanzungen erfolgen. Der östliche Bereich soll als Erschließung der südlich geplanten Wohngebäude dienen.
Letzter Verfahrensschritt
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungen ge. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlickeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurden in der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 14.08.2026 durchgeführt.
Verlängerung der Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) bis einschließlich 11.09.2026. Bekanntmachung
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bebauungsplan Nr. 113 "ehem. Gustav-Heinemann-Schule"
Plananlass und Zielsetzung
Der Rat der Stadt Schwelm hat bereits in seiner Sitzung am 28.11.2013 die Schließung der Gustav-Heinemann-Schule beschlossen.
Die Gemeinschaftshauptschule der Stadt Schwelm wurde zum Ende des Schuljahres 2013/2014 auslaufend geschlossen.
Um diese innerstädtische Brachfläche zu reaktivieren und einer städtebaulich sinnvollen Bebauung zuzuführen, ist die Aufstellung dieses Bebauungsplanes erforderlich.
Es ist beabsichtigt, den vorhandenen Gebäudekomplex der ehemaligen Schule vollständig zurückzubauen und zeitgemäßen Wohnraum sowie eine Kindertagesstätte (KiTa) zu schaffen. Geplant sind rund 70 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau, die teils frei finanziert sind und teilweise öffentlich gefördert werden. Die auf acht Baukörper verteilte Neubebauung orientiert sich im Maßstab an der bestehenden Bebauung im Umfeld und bildet gleichzeitig eine eigene räumliche Identität. Die bestehenden Gebäude im westlichen Plangebiet bleiben erhalten.
Im Mittelpunkt der Neubebauung entsteht ein zentraler Quartiersplatz, der als kommunikative Mitte dient. Um diesen Platz gruppieren sich drei Wohngebäude mit kompakten Baukörpern in einer lockeren Anordnung, wodurch eine gute Belichtung und Durchlüftung gewährleistet werden. Zwei weitere Wohngebäude werden über die angrenzenden Straßen (Pastor-Nonne-Straße und Holthausstraße) erschlossen. Westlich des Mühlenwegs liegen weitere zwei dreigeschossige Wohngebäude um einen begrünten Innenhof angeordnet. Um die soziale Infrastruktur im Quartier zu stärken, wird es einen neuen Standort für eine Kindertagesstätte geben. Die geplante KiTa mit Außenbereich liegt zentral im Plangebiet und ist gut über die Pastor-Nonne-Straße zu erreichen.
Verfahren
Das Vorhaben dient der Innenentwicklung und setzt eine zulässige bebaubare Grundfläche von weniger als 20.000 m² fest. Außerdem besteht keine UVP-Pflicht; europäische Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. Demnach kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt werden.
Der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (derzeit Gemeinbedarfsfläche) abweichende Bebauungsplan kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im be-schleunigten Verfahren auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan ge-ändert ist. Die Voraussetzung hierfür, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird, ist erfüllt. Entsprechend wird der Flächennutzungsplan nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im Wege der Berichtigung angepasst und eine Wohnbaufläche dargestellt.
Letzter Verfahrensschritt
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (StUV) hat in seiner Sitzung am 07.07.2026 die Verwaltung beauftragt, die Beteiligungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlickeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB ) wurden in der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 03.09.2026 durchgeführt.
Abwägungstabelle aus den Beteiligungen gem. § 3(1) und § 4 (1) BauGB
Artenschutzprüfung 1 (ASP 1)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ihre Ansprechpersonen
Herr M. Horvat Rutenbeck
horvat(at)schwelm.de02336/801-333Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau A. Schmidt
a.schmidt(at)schwelm.de02336/801-341Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau I. Alpan
alpan(at)schwelm.de02336/801-335Adresse | Sprechzeiten | Details
