Aktuelle Planverfahren

Bebauungsplan Nr. 115 "Wohngebiet Barmer Straße, Lindenstraße"

Anlass

Im Plangebiet (siehe Anlage 1) befinden sich ältere Gebäudebestände der Schwelmer & Soziale Wohnungsgenossenschaft eG. Das Unternehmen beabsichtigt den sukzessiven Rückbau der Gebäude und den Ersatz durch zeitgemäße Neubauten. Für den Bereich entlang der Barmer Straße liegen bereits konkrete Konzepte des Architekturbüros Tor 5 vor (siehe Anlage 2).

 

Lage im Raum

Das Plangebiet befindet sich im westlichen Teil des Schwelmer Stadtgebiets und wird begrenzt durch die Lindenstraße im Norden, die August-Kuschmirz-Straße im Osten, die Barmer Straße im Süden, die Tobienstraße im Westen sowie von der an diese Straße anschließende Wohnbebauung.

Planverfahren

Für das genannte Plangebiet gilt kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele, Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Wohnungsbauvorhabens und zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Im Hinblick auf das oben bereits genannte Vorhaben sind die Voraussetzungen des §13a BauGB nicht erfüllt, da wesentliche Umweltbelange berührt werden. Daher wird der Bebauungsplan im Vollverfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt.

Bezüglich der ausführlichen Beschreibung der Bestandssituation und den städtebaulichen Zielen wird auf die Anlage 3 verwiesen.

 

Aktueller Verfahrensschritt:

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Sitzungsvorlage

Anlage 1, Geltungsbereich

Anlage 2, Plankonzept

Anlage 3, Kurzbegründung

 

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Bebauungsplan Nr. 113 "ehem. Gustav-Heinemann-Schule"

Plananlass und Zielsetzung   Geltungsbereich

Der Rat der Stadt Schwelm hat bereits in seiner Sitzung am 28.11.2013 die Schließung der Gustav-Heinemann-Schule beschlossen.

Die Gemeinschaftshauptschule der Stadt Schwelm wurde zum Ende des Schuljahres 2013/2014 auslaufend geschlossen.

Um diese innerstädtische Brachfläche zu reaktivieren und einer städtebaulich sinnvollen Bebauung zuzuführen, ist die Aufstellung dieses Bebauungsplanes erforderlich.

Wie im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung bereits vorgestellt, sollen auf dieser Fläche ein Quartiersplatz mit 3 Baufeldern entstehen. Vorgesehen ist hier ein IV-geschossiger Mietwohnungsbau mit bis zu 110 Wohneinheiten.

Der Erhalt der Bestandsbäume sowie der prägenden Grünstrukturen ist ebenfalls wie eine Tiefgarage Gegenstand der Planung.

Da die Zukunft der am westlichen Rand befindlichen Kindertagesstätte (KiTa) ungewiss ist, wurde diese in den Geltungsbereich miteingeschlossen, um die zukünftigen Planungen für diese Fläche vorab zu sichern.

Um nicht einzelne Grundstücke im Quartier außen vor zu lassen und den ganzen Bereich in einem Gesamtkonzept städtebaulich zu erfassen, werden die nördlich und südlich an die KiTa angrenzenden Flächen ebenfalls mit einbezogen. Die dort vorhandenen Wohngebäude haben weiterhin Bestandsschutz und werden durch diesen Bebauungsplan zusätzlich planungsrechtlich gesichert.

Verfahren

Das Vorhaben dient der Innenentwicklung und setzt eine zulässige bebaubare Grundfläche von weniger als 20.000 m² fest. Außerdem besteht keine UVP-Pflicht; europäische Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. Demnach kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt werden.

Der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (derzeit Gemeinbedarfsfläche) abweichende Bebauungsplan kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im be-schleunigten Verfahren auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan ge-ändert ist. Die Voraussetzung hierfür, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird, ist erfüllt. Entsprechend wird der Flächennutzungsplan nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im Wege der Berichtigung angepasst und eine Wohnbaufläche dargestellt.
Plankonzept

Aktueller Verfahrensstand

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13 a BauGB gefasst.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Bebauungsplan Nr. 110 "Feuerwehrgerätehaus Winterberg"

Plananlass

Das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Winterberg befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, entspricht nicht vollumfänglich den geltenden gesetzlichen Vorgaben und muss erneuert werden. Für das Feuerwehrgerätehaus Winterberg wurde im Rahmen der Durchführung einer Machbarkeitsstudie eruiert, ob das notwendige Raum- und Flächenprogramm an dem aktuellen Standort baulich realisiert werden kann. Im Ergebnis wird festgehalten, dass eine Realisierung auf dem Bestandsgrundstück an der Beyenburger Straße nicht möglich sei, sodass unter Berücksichtigung der Standortkriterien ein Ersatzgrundstück in räumlicher Nähe gesucht werden musste. Hierzu wird auf die Vorlage VO-069/2022 im Liegenschaftsausschuss am 04.04.2022 verwiesen.

Es wurden daraufhin zwei Alternativstandorte in räumlicher Nähe an der Winterberger Straße gefunden. Aufgrund der vorherrschenden Topographie sowie der derzeitigen Nutzung und Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 86 als Ausgleichs- und Ersatzfläche wurde sich gegen den Standort nördlich der Winterberger Straße und für den Standort südlich der Winterberger Straße als Alternativstandort entschieden.Die Art und das Maß der neuen baulichen Anlage für das Feuerwehrgerätehaus wird im weiteren Verfahren noch detailliert aufgezeigt.

Lage im Stadtgebiet

Das Plangebiet wird im Norden durch die Winterberger Straße, im Süden durch die angrenzende Bebauung (Kleingartenanlage) an der Straße „Am Heerweg“, östlich durch eine Ackerfläche und westlich von dem vorhandenen Funkturm inklusive Ausgleichsflächen begrenzt. Nach einer überschlägigen Berechnung der erforderlichen Flächen für das neue Gerätehaus einschließlich der Freiflächen sowie der erforderlichen Ausgleichsflächen wird der Geltungsbereich für den Bebauungsplan eine Fläche von ca. 5.000m² umfassen.

Letzter Verfahrensschritt:

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen.

Die erneuten Beteiligungen fand in der Zeit vom 01.07.2025 bis einschließlich 01.08.2025 statt.

Bekanntmachung

Sitzungsvorlage

Abwägungstabelle

Entwurf Rechtsplan

Begründung

Umweltbericht

ASP Stufe 1

Baugrundgutachten

Schalltechnische Untersuchung

Verkehrstechnische Untersuchung

Lokale Agenda

...............................................................................................................................

32. FNP-Änderung (Bereich Hauptfeuer- und Rettungswache-Am Ochsenkamp)

Plananlass
Um den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplanes Rechnung zu tragen, ist eine Weiterentwicklung der derzeitigen Hauptfeuer- und Rettungswache, die sich zur Zeit in der August-Bendler-Straße befindet, dringend erforderlich. Da am jetzigen Standort der Wache jedoch keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen, wird eine Verlagerung der Hauptfeuer- und Rettungswache auf die zurzeit brachliegenden Flächen im Bereich der Straße „Am Ochsenkamp“ angestrebt. Konzeptplanung

Da der entsprechende Bebauungsplan Nr. 109 „Hauptfeuer- und Rettungswache – Am Ochsenkamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, ist die 32. Änderung erforderlich.

Lage im Stadtgebiet
Das Plangebiet wird im Norden durch die Bahnanlagen, im Süden durch die Straße „Am Ochsenkamp“ sowie westlich durch gewerbliche Bauflächen und im Osten durch die vom THW genutzte Fläche begrenzt.

Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP)
Die für die neue Hauptfeuer- und Rettungswache vorgesehene Fläche ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als eine Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Gas dargestellt. Nach einer technischen Umstellung sind die hier ehemals vorhandenen Gashochbehälter durch die AVU demontiert worden und ein Großteil der Flächen wurde an die Stadt Schwelm veräußert.
Durch die nun erforderliche Verlagerung der Hauptfeuer- und Rettungswache ist die zu überplanende Fläche in eine Gemeinbedarfsfläche – Feuerwehr zu ändern.

Der Regionalplan Ruhr stellt diese Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich dar.

Letzter Verfahrensschritt

Die frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurden in  Zeit vom  17.10.2022 bis einschließlich 28.10.2022 durchgeführt.

Sitzungsvorlage

Anlage 1: Lage im Stadtgebiet

Anlage 2: Darstellung vor Änderung

Anlage 3: Darstellung nach Änderung

Anlage 4: Entwurf Erläuterungsbericht

Konzeptplanung

 

Bebauungsplan Nr. 109 "Hauptfeuer- und Rettungswache - Am Ochsenkamp"

Plananlass und Zielsetzung

Um den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplanes Rechnung zu tragen, ist eine Weiterentwicklung der derzeitigen Hauptfeuer- und Rettungswache, die sich in der August-Bendler-Straße befindet, dringend erforderlich. Da am jetzigen Standort der Wache jedoch keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen, wird eine Verlagerung der Hauptfeuer- und Rettungswache auf die zurzeit brachliegenden Flächen im Bereich der Straße „Am Ochsenkamp“ angestrebt.
Das Grundstück „Am Ochsenkamp“ befindet sich an einer breiten Zu- und Ausfahrtstrasse zum Stadtgebiet Schwelm. Über diese Straßen können die ehrenamtliche Kräfte den Standort zu jeder Tageszeit gut erreichen.   
Neben dem geplanten neuen Standort befindet sich bereits der Standort des Ortsvereins des Technischen Hilfswerks (THW). Mit dem Bau des neuen Standorts des Deutschen Rote Kreuz (DRK) Schwelm wird im Frühjahr 2021 begonnen. Somit befinden sind nach der Umsetzung neben der Pflichtaufgabe der Kommune, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Hauptfeuer- und Rettungswehr vorzuhalten, mit dem THW und dem DRK zwei weitere Institutionen und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im unmittelbaren Nahbereich, die dem Schutz der Bevölkerung der Stadt Schwelm dienen.      Durch die räumliche Nähe zueinander lassen sich weitere Synergien erzielen, wie z.B. gemeinsame Aus- und Fortbildung, die Vorhaltung von Desinfektionsbereichen für Fahrzeuge, Kommunikationsanbindung und -wege etc. Auch entsteht hier ein interessanter Standort zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes in Schwelm. Dies dient allen drei BOS Organisationen; im Besonderen aber der Bevölkerung der Stadt Schwelm.  Konzeptplanung
 

 

Letzter Verfahrensschritt:

 Neufassung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 29.02.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 109 "Hauptfeuer- und Rettungswache" erneut gefasst (siehe Sitzungsvorlage und Anlagen).

Sitzungsvorlage

Anlage 1, Geltungsbereich

Anlage 2, Konzeptplanung

Anlage 3, Lokale Agenda

 

_________________________________________________________________________________

 

 

Ihre Ansprechpersonen

  • Herr M. Horvat Rutenbeck

    horvat(at)schwelm.de02336/801-333Adresse | Sprechzeiten | Details
  • Frau A. Schmidt

    a.schmidt(at)schwelm.de02336/801-341Adresse | Sprechzeiten | Details
  • Frau I. Alpan

    alpan(at)schwelm.de02336/801-335Adresse | Sprechzeiten | Details