610 Rechnungsprüfung
Adresse
Bismarkstr. 6/8
58332 Schwelm
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Leitung
Die Rechnungsprüfung ist ein Beratungs- und Kontrollinstrument des Rates und seiner Ausschüsse. Die Rechnungsprüfung soll dem Rat bei seinen Entscheidungen unterstützen und die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleiten, kontrollieren, aber auch - vorsorgend - beraten.
§ 104 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) spricht der Rechnungsprüfung, die dem Rat unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt ist, eine Sonderstellung innerhalb der Verwaltung zu.
Der Bürgermeister kann gemäß § 103 GO NRW innerhalb seines Amtsbereichs unter Mitteilung an den Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung Aufträge zur Prüfung erteilen. Die Leitung und die Prüfer der Rechnungsprüfung werden vom Rat bestellt bzw. abberufen.
Gemäß § 103 GO NRW hat die Rechnungsprüfung folgende Pflichtaufgaben wahrzunehmen:
- die Prüfung des Jahresabschlusses (entsprechend § 101 Abs. 8 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfungen der Rechnungsprüfung),
- die Prüfung der Jahresabschlüsse der in § 97 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 benannten Sondervermögen,
- die Prüfung des Gesamtabschlusses,
- die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
- die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Prüfungen,
- bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Daten-verarbeitung (DV-Buchführung) der Gemeinde und ihrer Sondervermögen die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung,
- die Prüfung der Finanzvorfälle für den Landesrechnungshof und
- die Prüfung von Vergaben.
Außerdem hat der Rat der Stadt Schwelm der Rechnungsprüfung aufgrund des § 103 GO NRW durch die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Schwelm weitere Aufgaben übertragen:
- die Prüfung der Verwaltung sowie der sonstigen Einrichtungen der Stadt auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit,
- die Prüfung von Gebührenbedarfsberechnungen und Kostenrechnungen,
- die Prüfung der Betätigung der Stadt als Gesellschafterin, Aktionärin oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts gem. § 114 a GO NRW (einschließlich der Prüfung der Beteiligungsverwaltung),
- die Beratung der Verwaltung und sonstigen Einrichtungen der Stadt im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben, auch mit dem Ziel der Prävention von Unregelmäßigkeiten; die Funktion des Ansprechpartners für Korruptionsangelegenheiten wird in diesem Zusammenhang von der Leiterin/dem Leiter der Rechnungsprüfung wahrgenommen,
- die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen (technische Prüfung),
- die Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlbeständen am Vermögen der Stadt, ohne Rücksicht auf Art und Entstehungsgrund,
- die gutachterliche Stellungnahme zu allen beabsichtigten wichtigen organisatorischen Änderungen und wesentlichen Neueinrichtungen in der Verwaltung, insbesondere auf dem Gebiet des Finanzmanagements und zu Verträgen (vor ihrem Abschluss), die besondere wirtschaftliche Bedeutung haben,
- die Prüfung der Buch- und Betriebsführung, die sich die Stadt bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat,
- die Prüfung von Zweckverbänden, denen die Stadt als Mitglied angehört, im Rahmen des von der jeweiligen Verbandsversammlung erteilten Prüfungsauftrages,
- die Prüfung der Kassengeschäfte der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Schwelm.
Seit dem 01.05.2010 besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, wonach die Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises die o.g. Aufgaben der Rechnungsprüfung der Stadt Schwelm wahrnimmt.
In Ausführung weiterer öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen
a) zwischen dem Kreis, der Stadt mit den Technischen Betrieben Schwelm AöR (TBS AöR) und
b) zwischen Kreis und der Stadt für das Aufgabengebiet der Regionalstelle Schwelm (Jobcenter EN)
nimmt die Rechnungsprüfung die in diesen Vereinbarungen festgelegten Aufgaben wahr.
Der Umfang der Prüftätigkeit der Rechnungsprüfung sowie die wesentlichen Prüfungsergebnisse fasst der jährliche Bericht der Rechnungsprüfung / des Rechnungsprüfungsausschusses zusammen. Dieser bildet die Grundlage für die Entscheidung des Rates über die Entlastung des Bürgermeisters. Der o.g. Bericht liegt anschließend beim Fachbereich Finanzen im Rathaus, Hauptstraße 14, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
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