Nachdem gestern, am Montag, den 1. September, ein Fehler bei der festgelegten Reihenfolge auf dem Stimmzettelvordruck der Bürgermeisterkandidaten für die Schwelmer Kommunalwahl aufgefallen war, gibt nun das Wahlamt der Stadt Schwelm unter Leitung des ersten Beigeordneten Ralf Schweinsberg, folgendes Vorgehen bekannt. Sowohl die Bewertung der rechtlichen Situation als auch das Vorgehen erfolgt dabei in enger Abstimmung und Beratung mit der Kreiswahlleitung des Ennepe-Ruhr-Kreises und dem Büro der Landeswahlleiterin NRW.
Wie bereits angekündigt, bleibt es dabei, dass alle Stimmen, die bereits per Briefwahl im Wahlbüro des Rathauses abgegeben wurden für ungültig erklärt werden müssen. Alle Personen, die bereits Briefwahl beantragt hatten, erhalten die neuen Wahlunterlagen mit den korrigierten Stimmzetteln per Boten von der Stadtverwaltung direkt an die gemeldete Adresse zugestellt.
Die Wahlleitung erhofft sich dadurch eine zügigere Zustellung als auf dem regulären Postweg. Zusätzlich werden die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros erweitert, sodass die Bürgerinnen und Bürger mehr Möglichkeiten haben, ihre Stimme erneut abzugeben. Wichtig ist, und so lautet auch der Aufruf des Wahlamtes, dass alle Schwelmer Briefwähler nun erneut bis zum 14. September ihre Stimme abgeben müssen, entweder per Post oder persönlich im Wahlbüro im Rathaus (Rathausplatz 1, 58332 Schwelm).
„Für uns ist diese Situation äußerst unangenehm und wir bedauern die Umstände und, dass dieser Fehler erst im laufenden Wahlprozess aufgefallen ist. Vor allem wissen wir aber, dass neben der rechtlichen Sicherheit nun auch Eile geboten ist. Wir bemühen uns daher von Seiten der Verwaltung und des Wahlamtes die neuen Unterlagen so schnell wie möglich auszuliefern,“ so Ralf Schweinsberg, verantwortlicher Wahlleiter der Stadt Schwelm.
Betroffen sind derzeit ca. 2.200 Wählerinnen und Wähler, die schon ihre Stimme abgegeben hatten und dies nun erneut tun müssen. Rund 1.100 Wählerinnen und Wählern haben bereits auf Antrag ihre Briefwahlunterlagen bekommen, diese aber noch nicht wieder abgegeben. Sie werden explizit gebeten, diese alten, fehlerhaften Stimmzettel zu vernichten und auf die neuen Unterlagen vom Wahlbüro zu warten. Insgesamt haben bis jetzt rund 4.400 Personen Briefwahl beantragt. Die restlichen Antragsteller haben bisher ihre Stimmzettel noch nicht zugeschickt bekommen.
„Die große Schwierigkeit, wird es sein, diejenigen zu erreichen, die sich nach Abgabe ihrer Stimme über den Wahlzeitraum nicht mehr in Schwelm aufhalten, weil sie sich gerade im Urlaub oder auf Reisen befinden. Deswegen rufen wir alle Personen explizit dazu auf, dem Wahlamt gegebenenfalls eine (Auslands-) Adresse mitzuteilen, an die wir die Unterlagen schicken können. Dass uns nun aber durch diesen Umstand Stimmen verloren gehen, können wir leider nicht ausschließen,“ ergänzt Ralf Schweinsberg.
Nach rechtlicher Prüfung des entsprechenden §23 Absatz 1 des kommunalen Wahlgesetztes und nach Rücksprache und Beratung mit dem Kreis und der Landeswahlleitung, kam die Schwelmer Wahlleitung zu dem Schluss, dass es unumgänglich sei, den Stimmzettel mit den Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten mit geänderten Reihenfolge erneut drucken zu lassen. Aus diesem Grund sind alle bisher abgegebenen Stimmen ungültig. Mit den korrigierten Stimmzetteln haben die Briefwähler nun erneut die Möglichkeit von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
„Wahlen gehören zu den wichtigsten Instrumenten in einer Demokratie. Hier ist es entscheidend, dass rechtlich alles einwandfrei abläuft. Deswegen stehen wir bei diesem Vorgang und sonst auch immer im engen Kontakt mit den übergeordneten Stellen. Auch wenn die Konsequenz letztlich für uns hier in Schwelm bitter ist, müssen wir uns immer für den rechtlich sicherersten, und deswegen auch einzig gangbaren Weg entscheiden,“ bedauert Ralf Schweinsberg die nun für alle Beteiligten entstandenen Unannehmlichkeiten. „Wir rufen deswegen explizit alle betroffenen Briefwähler noch einmal auf, über die neuen Unterlagen ihre Stimme erneut abzugeben.“
Das Briefwahlbüro im städtischen Rathaus richtet nun erweiterte Öffnungszeiten ein. So ist das Wahlbüro bis auf weiteres von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 17 Uhr geöffnet sowie samstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Das gilt auch für das Heimatfestwochenende sowie den Heimatfestmontag.
Bei allen Fragen rund um die Wahl können sie das städtische Wahlamt über die Tel. 02336/801-888 kontaktieren oder per E-Mail an wahlamt(at)schwelm.de
(Schwelm, den 2. September 2025)