- Geänderte Verkehrsführung in der Schwelmer Innenstadt während des Heimatfestes
- Schranken und Absperrungen in der Wilhelmstraße garantieren ungestörten Kirmesaufbau
- LKW-Sperren während der Kirmeszeiten
Wihlemplatz
Um den ungestörten Aufbau der diesjährigen Innenstadtkirmes zu gewährleisten, wird die Innenstadt sukzessive ab Montag 01.09.2025, 8 Uhr gesperrt. Auch in diesem Jahr wird auf Grund von Aufbauarbeiten zur Kirmes bereits ab Sonntag, den 31.08.2025 der Bereich der Wilhelmstraße ab Ärztehaus bis zur Kreuzung Moltkestraße mit einem Haltverbot belegt. Der Wilhelmplatz steht ab 01.09.2025, 8 Uhr nicht mehr zur Verfügung. Die Stadtverwaltung wird - wie in den vergangenen Jahren - am Dienstag, dem 02.09.2025, ca. 13 Uhr, eine Absperrung auf der Wilhelmstraße (in Höhe des Ärztehauses) und eine Schranke (auf Höhe der Gaststätte „Schalker Eck“) setzen, um damit den Fahrzeugverkehr zu verhindern. Diese Lösung ist notwendig, weil in den Vorjahren immer wieder Absperrungen von Autofahrern umfahren oder zur Seite geschoben wurden.
Neumarkt
Auf dem Neumarkt (Platz) findet die Sperrung ab Dienstag 02.09.2025, 7 Uhr statt. Der restliche Bereich des Neumarkt wird, wie die sonstigen betroffenen Bereiche der Innenstadt (Bismarckstraße, Gartenstraße, Neumarkt, Moltkestraße, Römerstraße, Sparkassenparkplatz, Wilhelmstraße, Schillerstraße), ab 02.09.2025, 8 Uhr sukzessive gesperrt.
Geänderte Verkehrsführung in der Innenstadt
Da in den vergangenen Jahren während der Aufbauphase und des Betriebes der Innenstadtkirmes viele Verkehrsteilnehmer das Verbot für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) im unmittelbaren Bereich der Kirmes missachtet haben und es dadurch zu massiven Verkehrsstörungen und auch Gefährdungen für Fußgänger und Schausteller gekommen ist, wird die Stadtverwaltung in Absprache mit der Polizei auch in diesem Jahr eine Änderung der Verkehrsführung in der Innenstadt vornehmen. Abhängig vom Stand der Aufbauarbeiten wird ggf. vorübergehend die Zufahrt sämtlicher Fahrzeuge zum Kirmesgelände unterbunden.
Die Zufahrt zur Innenstadt (Neumarkt, Moltkestraße etc.) über die Gartenstraße, Schulstraße bzw. Bismarckstraße wird durch Beschilderung und Absperrböcke unterbunden. Die Einhaltung des Verkehrsverbotes wird von Sicherungsposten überwacht. Anlieger- und Lieferverkehr in Richtung Innenstadt kann demnach nur noch über die Kaiser-/Wilhelmstraße erfolgen. Abfließender Verkehr über die Bismarckstraße in Richtung Bahnhofstraße ist weiterhin möglich.
LKW-Sperren während der Kirmeszeiten
Die Zufahrten zur Kirmes in der Innenstadt von der Wilhelmstraße (nördlich und südlich), Bismarckstraße, Bürgerplatz werden während der Kirmeszeiten (von freitags bis dienstags in der Zeit von ca. 13:45 Uhr bis ca. 1:00 Uhr in der Nacht) durch LKW-Sperren für die Zufahrt gesperrt. Den Anwohnern des Kirmesbereichs ist weder die Zu- noch die Abfahrt während dieser Zeiten möglich. Es wird sichergestellt, dass die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und Polizei gewährleistet bleibt.
Zusätzliche Behindertenparkplätze stehen zur Verfügung
Erneut werden in diesem Jahr zusätzliche Behindertenparkplätze für die Zeit des Heimatfestes an folgenden Standorten eingerichtet: jeweils 2 allgemeine Behindertenparkplätze im Bereich der Schulstraße Haus-Nr. 19, in der Wilhelmstraße gegenüber Haus-Nr. 3 und in der Schillerstraße südlich des Eingangs zum Verwaltungsgebäude II (Moltkestr. 24). Neu sind Behindertenparkplätze in der Gerichtsstraße.
(Schwelm, den 25. August 2025)