Ummeldung


Terminvergabe


Wenn Sie innerhalb von Schwelm umziehen, sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.

Meldepflichtig ist jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei Angehörigen einer Familie genügt es, wenn ein Meldepflichtiger das Ummeldeformular unterschreibt.

Außerdem muss (falls vorhanden) die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. im Kraftfahrzeugschein geändert werden.

 

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.11.2015 der Einzug schriftlich vom Wohnungsgeber gemäß § 19 BMG bestätigt werden muss. Bitte benutzen Sie hierfür unter der unten aufgeführten Rubrik Formulare hinterlegten Vordruck. Sofern es sich bei der bezogenen Wohnung um Eigentum handelt, ist ein entsprechender Nachweis (z. B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug...) vorzulegen.

 

Die Ummeldung ist gebührenfrei.

Für die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. des Kraftfahrzeugscheines beträgt die Gebühr 13,10 Euro.

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Kraftfahrzeugschein
  • vollständig ausgefülltes Ummeldeformular
  • Bestätigung des Wohnungsgebers gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) oder Eigentumsnachweis

 

Bundesmeldegesetz (BMG) einschl. Verwaltungsvorschriften (BMeldVwV)

Kontakt

J. Siepmann

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N. Brackelmann

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C. Bosbach

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J. Hojenski

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J. Hesse

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