Wenn ein nichtverheiratetes Paar Nachwuchs bekommt, ist es notwendig, dass der Vater die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt. Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Jugendamt oder beim Standesamt erfolgen, und zwar auch bereits vor der Geburt des Kindes.
Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Erforderlich ist deshalb die Vorsprache beider Elternteile persönlich.
- Personalausweise/Reisepässe der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
Christian
Rüth
Fachbereichsleitung
telefonische Vereinbarung
Montag
nach telefonischer Vereinbarung
Dienstag
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Freitag
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Raum 250
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rueth@schwelm.de
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- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
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H.
Kappelhoff
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08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
Freitext
Das Standesamt ist am 02.12. sowie am 04.12.2019 geschlossen.
Email:
standesamt@schwelm.de
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- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
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- 02336 / 801-0 (Zentrale)
U.
Gläscher
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- 02336 / 801-0 (Zentrale)
T.
Kohls
Standesamt
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Vaterschaftsanerkennung
Wenn ein nichtverheiratetes Paar Nachwuchs bekommt, ist es notwendig, dass der Vater die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt. Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Jugendamt oder beim Standesamt erfolgen, und zwar auch bereits vor der Geburt des Kindes.
Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Erforderlich ist deshalb die Vorsprache beider Elternteile persönlich.
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
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