Für die am 14. September 2025 stattfindende Kommunalwahl und Wahl zum Integrationsrat besteht ab dem 04. August 2025 die Möglichkeit, online den Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Den Link hierzu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Schwelm unter www.schwelm.de .
Das Wahlbüro eröffnet ab dem 18. August 2025 die Möglichkeit, im Service Center Schwelm den Antrag auch persönlich zu stellen. Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt, muss eine Vollmacht nachweisen.
Voraussichtlich ab dem 11. August 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen versendet. Wer bis zum 23. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt unter der Rufnummer 02336/ 801 – 888 melden oder via mail an wahlamt(at)schwelm.de wenden.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist, wer am Wahltag
- 16 Jahre alt ist,
- die deutsche oder eine EU- Staatsbürgerschaft besitzt und
- seit dem 29. August 2025 seinen Hauptwohnsitz in Schwelm hat.
Wahlberechtigt für die Wahl zum Integrationsrat ist, wer am Wahltag
1. nicht Deutscher i.S.d. Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist;
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (auch sog. Doppelstaatler);
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat.
Hinweis: Wahlberechtigte Personen, von denen Einbürgerungsdaten bereits im Meldewesen vorliegen, werden von Amts wegen ins Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Integrationsrat. Wer bis zum 23.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann sich bis zum 2. September 2025 auf Antrag beim Wahlbüro eintragen lassen. Den Nachweis über die Wahlberechtigung hat der Antragstellende zu führen.
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.08.2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig aufhalten und
- seit dem 29. August 2025 ihren Hauptwohnsitz in Schwelm haben
Die Stadt Schwelm sucht noch Wahlhelfer und Wahlhelferinnen für verantwortungsvolle Positionen in den Wahlvorständen. Für das Ehrenamt am Wahlsonntag stellt die Stadt Schwelm ein Erfrischungsgeld je nach Funktion in Höhe von 60 – 80 Euro zur Verfügung.
Bei Interesse melden sie sich bitte beim Wahlamt unter 02336/ 801 – 888 oder via Mail an wahlamt(at)schwelm.de
Das Wahlamt der Stadt Schwelm sagt Danke.
Schwelm, den 30. Juli 2025

