Informationen zur Anmeldung der Schulanfängerinnen und –anfänger für das Schuljahr 2026/2027

Der städtische Fachbereich Familie, Bildung, Sport weist die Erziehungsberechtigten derjenigen Kinder, die bis zum 30. September 2026 das 6. Lebensjahr vollendet haben, darauf hin, dass die Schulanfängerinnen und Schulanfänger in Kürze für den Schulbesuch angemeldet werden müssen.

Sie können am Dienstag, den 7. Oktober, und am Mittwoch, den 8. Oktober, an einer der drei Gemeinschaftsgrundschulen bzw. an der Katholischen Grundschule in Schwelm angemeldet werden.

Termine sollten telefonisch mit den Schulen vereinbart werden:

  • Städtische Gemeinschaftsgrundschule Engelbertstraße, Engelbertstraße 2, Tel. 801-730;
  • Städtische Gemeinschaftsgrundschule Nordstadt, Hattinger Straße 47, Tel. 801-700;
  • Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg, Ländchenweg 8, Tel. 801-740;
  • Bekenntnisschule: Städtische Katholische Grundschule St. Marien, Jahnstraße 22, Tel. 801-720.

In der Regel ist das Kind bei der Anmeldung persönlich vorzustellen. Dies ist bitte bei der jeweiligen Grundschule zu erfragen. Für die Aufnahme der Personalien sind das Elternanschreiben, die Geburtsurkunde, die beiden Anmeldescheine (farbig), der Impfausweis und ggf. die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht mitzubringen.

Kinder, die nach dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vorzeitig in die Schule aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.


(Schwelm, den 9. September 2025)