Sehr geehrte Damen und Herren,
das Laub von Straßenbäumen kann ab Samstag, den 18.10.2025 wieder kostenlos bei den Technischen Betrieben Schwelm AöR (TBS) zu den normalen Annahmezeiten abgegeben werden, also mittwochs und samstags in der Zeit von 8 – 12 Uhr.
Da die Entsorgung anderer Grünabfälle weiterhin kostenpflichtig ist, muss das Laub lose in den bereitgestellten Container geschüttet werden. So kann sichergestellt werden, dass nur das Laub der Straßenbäume kostenfrei entsorgt wird.
Das Ende der Aktion richtet sich nach Verlauf des Laubfalls und wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
Herbstlaub auf Gehwegen
Das Laub von Straßenbäumen kann, insbesondere bei feuchtem Wetter, erhebliche Rutschgefahren mit sich bringen. Zur Straßenreinigungspflicht des Anliegers (Eigentümer oder Vermieter) gehört auch die Beseitigung des Laubes von Straßenbäumen auf Gehwegen. In der Regel werden die Reinigungs- und Winterdienstpflichten mietvertraglich an den Mieter weitergeleitet. Vermieter sollten aber darauf achten, dass die Mieter gründlich unterwiesen werden und sich davon überzeugen, dass die Gehwegreinigung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Übertragung der Reinigungspflicht auf einen Mieter entbindet den Eigentümer nicht zwangsläufig von etwaigen Haftungsverpflichtungen.
Leider ist festzustellen, dass immer wieder und auch in größerem Umfang Laub einfach auf die Straße gefegt wird. Die Technischen Betriebe Schwelm weisen darauf hin, dass dies auf keinen Fall gestattet ist, denn Laubmengen am Straßenrand führen zu erheblichen Behinderungen bei der Fahrbahnreinigung. Gerade nasses Laub stellt auch eine ernstzunehmende Gefahr für Rad- und Autofahrende dar.
Aber wohin mit dem Laub?
Für die Laubbeseitigung gibt es folgende Möglichkeiten:
- Entsorgung über den eigenen Bioabfallbehälter
- Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen
- Selbstanlieferung bei den TBS (zu den oben genannten Öffnungszeiten)
Schwelm, den 13.10.2025

