Die Verpflichtung zur Erfüllung der Abmeldepflicht entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Auszugs aus einer Wohnung.
Damit ist die Abmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Abmeldung muss dem zuständigen Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach Auszug angezeigt werden.
Eine Abmeldepflicht besteht jedoch nur bei Personen die
- ins Ausland verziehen oder
- ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
In diesen Fällen erhalten Meldepflichtige eine Abmeldebstätigung.
Die Abmeldepflicht besteht nicht, wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wird und innerhalb des Bundesgebietes eine neue Wohnung bezogen wird.
Seit dem 01.11.2015 ist der Auszug schriftlich gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom Wohnungsgeber zu bestätigen.
Unser Tip:
Denken Sie bitte daran, Strom, Gas und Wasser rechtzeitig zu kündigen, damit Ihre Zähler abgelesen werden.
Ihre neue Anschrift sollten Sie Ihrer Krankenkasse, Bank, Telefongesellschaft, Ihren Versicherungsgesellschaften und anderen wichtigen Institutionen mitteilen. Wir empfehlen auch, der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag zu erteilen (in jeder Postfiliale erhältlich).
- Bundesmeldegesetz (BMG) einschl. Verwaltungsvorschriften (BMeldVwV)
- Personalausweis bzw. Reisepass für alle abzumeldenden Personen
- ggf. Aufenthaltgenehmigung
- vollständig ausgefülltes Abmeldeformular
- Bestätigung des Wohnungsgebers gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Diese Leistung ist für Sie kostenfrei.
Bei der Abmeldung erhalten Sie gebührenfrei eine Bescheinigung über die Abmeldung.
Die Verpflichtung zur Erfüllung der Abmeldepflicht entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Auszugs aus einer Wohnung.
Damit ist die Abmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Abmeldung muss dem zuständigen Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach Auszug angezeigt werden.
Eine Abmeldepflicht besteht jedoch nur bei Personen die
- ins Ausland verziehen oder
- ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
In diesen Fällen erhalten Meldepflichtige eine Abmeldebstätigung.
Die Abmeldepflicht besteht nicht, wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wird und innerhalb des Bundesgebietes eine neue Wohnung bezogen wird.
Seit dem 01.11.2015 ist der Auszug schriftlich gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom Wohnungsgeber zu bestätigen.
Unser Tip:
Denken Sie bitte daran, Strom, Gas und Wasser rechtzeitig zu kündigen, damit Ihre Zähler abgelesen werden.
Ihre neue Anschrift sollten Sie Ihrer Krankenkasse, Bank, Telefongesellschaft, Ihren Versicherungsgesellschaften und anderen wichtigen Institutionen mitteilen. Wir empfehlen auch, der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag zu erteilen (in jeder Postfiliale erhältlich).
- Bundesmeldegesetz (BMG) einschl. Verwaltungsvorschriften (BMeldVwV)
- Personalausweis bzw. Reisepass für alle abzumeldenden Personen
- ggf. Aufenthaltgenehmigung
- vollständig ausgefülltes Abmeldeformular
- Bestätigung des Wohnungsgebers gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Diese Leistung ist für Sie kostenfrei.
Bei der Abmeldung erhalten Sie gebührenfrei eine Bescheinigung über die Abmeldung.
Die Verpflichtung zur Erfüllung der Abmeldepflicht entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Auszugs aus einer Wohnung.
Damit ist die Abmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Abmeldung muss dem zuständigen Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach Auszug angezeigt werden.
Eine Abmeldepflicht besteht jedoch nur bei Personen die
- ins Ausland verziehen oder
- ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
In diesen Fällen erhalten Meldepflichtige eine Abmeldebstätigung.
Die Abmeldepflicht besteht nicht, wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wird und innerhalb des Bundesgebietes eine neue Wohnung bezogen wird.
Seit dem 01.11.2015 ist der Auszug schriftlich gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom Wohnungsgeber zu bestätigen.
Unser Tip:
Denken Sie bitte daran, Strom, Gas und Wasser rechtzeitig zu kündigen, damit Ihre Zähler abgelesen werden.
Ihre neue Anschrift sollten Sie Ihrer Krankenkasse, Bank, Telefongesellschaft, Ihren Versicherungsgesellschaften und anderen wichtigen Institutionen mitteilen. Wir empfehlen auch, der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag zu erteilen (in jeder Postfiliale erhältlich).
- Bundesmeldegesetz (BMG) einschl. Verwaltungsvorschriften (BMeldVwV)
- Personalausweis bzw. Reisepass für alle abzumeldenden Personen
- ggf. Aufenthaltgenehmigung
- vollständig ausgefülltes Abmeldeformular
- Bestätigung des Wohnungsgebers gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Diese Leistung ist für Sie kostenfrei.
Bei der Abmeldung erhalten Sie gebührenfrei eine Bescheinigung über die Abmeldung.
Die Verpflichtung zur Erfüllung der Abmeldepflicht entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Auszugs aus einer Wohnung.
Damit ist die Abmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Abmeldung muss dem zuständigen Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach Auszug angezeigt werden.
Eine Abmeldepflicht besteht jedoch nur bei Personen die
- ins Ausland verziehen oder
- ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
In diesen Fällen erhalten Meldepflichtige eine Abmeldebstätigung.
Die Abmeldepflicht besteht nicht, wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wird und innerhalb des Bundesgebietes eine neue Wohnung bezogen wird.
Seit dem 01.11.2015 ist der Auszug schriftlich gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom Wohnungsgeber zu bestätigen.
Unser Tip:
Denken Sie bitte daran, Strom, Gas und Wasser rechtzeitig zu kündigen, damit Ihre Zähler abgelesen werden.
Ihre neue Anschrift sollten Sie Ihrer Krankenkasse, Bank, Telefongesellschaft, Ihren Versicherungsgesellschaften und anderen wichtigen Institutionen mitteilen. Wir empfehlen auch, der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag zu erteilen (in jeder Postfiliale erhältlich).
- Bundesmeldegesetz (BMG) einschl. Verwaltungsvorschriften (BMeldVwV)
- Personalausweis bzw. Reisepass für alle abzumeldenden Personen
- ggf. Aufenthaltgenehmigung
- vollständig ausgefülltes Abmeldeformular
- Bestätigung des Wohnungsgebers gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Diese Leistung ist für Sie kostenfrei.
Bei der Abmeldung erhalten Sie gebührenfrei eine Bescheinigung über die Abmeldung.
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158332Schwelm
N.
Brackelmann
Sachbearbeitung Schwelm Service Center
Service Center Schwelm
Montag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Dienstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Mittwoch
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Donnerstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitext
Außerhalb der offenen Sprechstunde können Sie Termine vereinbaren!
Die Servicetheke steht Ihnen
montags und donnerstags durchgehend von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, so wie
dienstags und mittwochs von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
für allgemeine Fragen und Informationen zur Verfügung.
Einen Termin können Sie direkt hier online beantragen / reservieren.
- brackelmann@schwelm.de
C.
Bosbach
Sachbearbeitung Schwelm Service Center
Service Center Schwelm
Montag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Dienstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Mittwoch
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Donnerstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitext
Außerhalb der offenen Sprechstunde können Sie Termine vereinbaren!
Die Servicetheke steht Ihnen
montags und donnerstags durchgehend von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, so wie
dienstags und mittwochs von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
für allgemeine Fragen und Informationen zur Verfügung.
Einen Termin können Sie direkt hier online beantragen / reservieren.
- buergerbuero@schwelm.de
J.
Siepmann
Sachbearbeitung Schwelm Service Center
Service Center Schwelm
Montag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Dienstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Mittwoch
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Donnerstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitext
Außerhalb der offenen Sprechstunde können Sie Termine vereinbaren!
Die Servicetheke steht Ihnen
montags und donnerstags durchgehend von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, so wie
dienstags und mittwochs von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
für allgemeine Fragen und Informationen zur Verfügung.
Einen Termin können Sie direkt hier online beantragen / reservieren.
- buergerbuero@schwelm.de
V.
Gottwald
Sachbearbeitung Schwelm Service Center
Service Center Schwelm
Montag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Dienstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Mittwoch
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Donnerstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitext
Außerhalb der offenen Sprechstunde können Sie Termine vereinbaren!
Die Servicetheke steht Ihnen
montags und donnerstags durchgehend von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, so wie
dienstags und mittwochs von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
für allgemeine Fragen und Informationen zur Verfügung.
Einen Termin können Sie direkt hier online beantragen / reservieren.
- buergerbuero@schwelm.de
J.
Hesse
Sachbearbeitung Schwelm Service Center
Service Center Schwelm
Montag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Dienstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Mittwoch
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Donnerstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitext
Außerhalb der offenen Sprechstunde können Sie Termine vereinbaren!
Die Servicetheke steht Ihnen
montags und donnerstags durchgehend von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, so wie
dienstags und mittwochs von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
für allgemeine Fragen und Informationen zur Verfügung.
Einen Termin können Sie direkt hier online beantragen / reservieren.
- buergerbuero@schwelm.de
J.
Hojenski
Sachbearbeitung Schwelm Service Center
Service Center Schwelm
Montag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Dienstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Mittwoch
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Donnerstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitext
Außerhalb der offenen Sprechstunde können Sie Termine vereinbaren!
Die Servicetheke steht Ihnen
montags und donnerstags durchgehend von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, so wie
dienstags und mittwochs von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
für allgemeine Fragen und Informationen zur Verfügung.
Einen Termin können Sie direkt hier online beantragen / reservieren.
- buergerbuero@schwelm.de
Abmeldung
Die Verpflichtung zur Erfüllung der Abmeldepflicht entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Auszugs aus einer Wohnung.
Damit ist die Abmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Abmeldung muss dem zuständigen Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach Auszug angezeigt werden.
Eine Abmeldepflicht besteht jedoch nur bei Personen die
- ins Ausland verziehen oder
- ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
In diesen Fällen erhalten Meldepflichtige eine Abmeldebstätigung.
Die Abmeldepflicht besteht nicht, wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wird und innerhalb des Bundesgebietes eine neue Wohnung bezogen wird.
Seit dem 01.11.2015 ist der Auszug schriftlich gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom Wohnungsgeber zu bestätigen.
Unser Tip:
Denken Sie bitte daran, Strom, Gas und Wasser rechtzeitig zu kündigen, damit Ihre Zähler abgelesen werden.
Ihre neue Anschrift sollten Sie Ihrer Krankenkasse, Bank, Telefongesellschaft, Ihren Versicherungsgesellschaften und anderen wichtigen Institutionen mitteilen. Wir empfehlen auch, der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag zu erteilen (in jeder Postfiliale erhältlich).
Diese Leistung ist für Sie kostenfrei.
Bei der Abmeldung erhalten Sie gebührenfrei eine Bescheinigung über die Abmeldung.
- Personalausweis bzw. Reisepass für alle abzumeldenden Personen
- ggf. Aufenthaltgenehmigung
- vollständig ausgefülltes Abmeldeformular
- Bestätigung des Wohnungsgebers gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Bundesmeldegesetz (BMG) einschl. Verwaltungsvorschriften (BMeldVwV)
Abmeldung bei der Meldebehörde incl. Hinweisen