Online möglich - Senden Sie dazu das ausgefüllte Formular per E-Mail an die Kontaktperson
Grundsätzlich wird zwischen Fischereischeinen für Jugendliche, die zwischen zehn und sechszehn Jahre sind, sowie für ältere Jugendliche und Erwachsene unterschieden. Außerdem gibt es für die letztgenannte Gruppe Jahres- und Fünfjahres-Fischereischeine. Jugendlich mit Jugendfischereischein dürfen nur unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Fischereischeininhaber der Fischerei nachgehen. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ablauffrist für Fischereischeine ist immer jeweils das Ende des Kalenderjahres, also der 31. Dezember. Wenn Sie zum Beispiel einen Jahresschein im Oktober ausgestellt bekommen, ist dieser nur noch drei Monate gültig, kostet aber die volle Gebühr.
Einzelheiten zum Prüfungsverfahren können Sie beim Ennepe-Ruhr-Kreis - Untere Fischereibehörde - erfahren (Tel. 02336/930).
Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)
- Jugendliche, die das sechszehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben:ein Passbild und die Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten;
- Jugendliche, sechszehn Jahre oder älter; und Erwachsene: ein Passbild und das Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischereiprüfung.
- bei Verlängerung bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mit
- die jeweilige Gebühr (s. u. Gebühren)
- Jugendschein 8,00 €
- Jahresschein 16,00 €
- Fünfjahresschein 48,00 €
Online möglich - Senden Sie dazu das ausgefüllte Formular per E-Mail an die Kontaktperson
Grundsätzlich wird zwischen Fischereischeinen für Jugendliche, die zwischen zehn und sechszehn Jahre sind, sowie für ältere Jugendliche und Erwachsene unterschieden. Außerdem gibt es für die letztgenannte Gruppe Jahres- und Fünfjahres-Fischereischeine. Jugendlich mit Jugendfischereischein dürfen nur unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Fischereischeininhaber der Fischerei nachgehen. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ablauffrist für Fischereischeine ist immer jeweils das Ende des Kalenderjahres, also der 31. Dezember. Wenn Sie zum Beispiel einen Jahresschein im Oktober ausgestellt bekommen, ist dieser nur noch drei Monate gültig, kostet aber die volle Gebühr.
Einzelheiten zum Prüfungsverfahren können Sie beim Ennepe-Ruhr-Kreis - Untere Fischereibehörde - erfahren (Tel. 02336/930).
Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)
- Jugendliche, die das sechszehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben:ein Passbild und die Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten;
- Jugendliche, sechszehn Jahre oder älter; und Erwachsene: ein Passbild und das Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischereiprüfung.
- bei Verlängerung bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mit
- die jeweilige Gebühr (s. u. Gebühren)
- Jugendschein 8,00 €
- Jahresschein 16,00 €
- Fünfjahresschein 48,00 €
- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
J.
Siepmann
Sachbearbeitung Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Dienstag
07:30 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Mittwoch
08:00 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Donnerstag
08:00 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitag
08:00 - 9:00 Uhr offene Sprechstunde
Freitext
Außerhalb der offenen Sprechstunde, ist das Bürgerbüro ausschließlich nach Terminvereinbarung erreichbar!
Einen Termin können Sie direkt hier online beantragen / reservieren.
- buergerbuero@schwelm.de
N.
Brackelmann
Sachbearbeitung Bürgerbüro
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C.
Bosbach
Sachbearbeitung Bürgerbüro
Bürgerbüro
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J.
Hojenski
Hauptsachbearbeiter Bürgerbüro
Bürgerbüro
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J.
Hesse
Sachbearbeitung Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Fischereischein
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Ablauffrist für Fischereischeine ist immer jeweils das Ende des Kalenderjahres, also der 31. Dezember. Wenn Sie zum Beispiel einen Jahresschein im Oktober ausgestellt bekommen, ist dieser nur noch drei Monate gültig, kostet aber die volle Gebühr.
Einzelheiten zum Prüfungsverfahren können Sie beim Ennepe-Ruhr-Kreis - Untere Fischereibehörde - erfahren (Tel. 02336/930).
- Jugendschein 8,00 €
- Jahresschein 16,00 €
- Fünfjahresschein 48,00 €
- Jugendliche, die das sechszehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben:ein Passbild und die Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten;
- Jugendliche, sechszehn Jahre oder älter; und Erwachsene: ein Passbild und das Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischereiprüfung.
- bei Verlängerung bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mit
- die jeweilige Gebühr (s. u. Gebühren)
Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)
Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Jahresfischereischeines / Fischereischeines / mit 5-jähriger Gültigkeit / Jugendfischereischeines