Online möglich - Senden Sie dazu das ausgefüllte Formular per E-Mail an die Kontaktperson
Grundsätzlich wird zwischen Fischereischeinen für Jugendliche, die zwischen zehn und sechszehn Jahre sind, sowie für ältere Jugendliche und Erwachsene unterschieden. Außerdem gibt es für die letztgenannte Gruppe Jahres- und Fünfjahres-Fischereischeine. Jugendlich mit Jugendfischereischein dürfen nur unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Fischereischeininhaber der Fischerei nachgehen. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ablauffrist für Fischereischeine ist immer jeweils das Ende des Kalenderjahres, also der 31. Dezember. Wenn Sie zum Beispiel einen Jahresschein im Oktober ausgestellt bekommen, ist dieser nur noch drei Monate gültig, kostet aber die volle Gebühr.
Einzelheiten zum Prüfungsverfahren können Sie beim Ennepe-Ruhr-Kreis - Untere Fischereibehörde - erfahren (Tel. 02336/930).
Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)
- Jugendliche, die das sechszehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben:ein Passbild und die Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten;
- Jugendliche, sechszehn Jahre oder älter; und Erwachsene: ein Passbild und das Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischereiprüfung.
- bei Verlängerung bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mit
- die jeweilige Gebühr (s. u. Gebühren)
- Jugendschein 8,00 €
- Jahresschein 16,00 €
- Fünfjahresschein 48,00 €
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Grundsätzlich wird zwischen Fischereischeinen für Jugendliche, die zwischen zehn und sechszehn Jahre sind, sowie für ältere Jugendliche und Erwachsene unterschieden. Außerdem gibt es für die letztgenannte Gruppe Jahres- und Fünfjahres-Fischereischeine. Jugendlich mit Jugendfischereischein dürfen nur unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Fischereischeininhaber der Fischerei nachgehen. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ablauffrist für Fischereischeine ist immer jeweils das Ende des Kalenderjahres, also der 31. Dezember. Wenn Sie zum Beispiel einen Jahresschein im Oktober ausgestellt bekommen, ist dieser nur noch drei Monate gültig, kostet aber die volle Gebühr.
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- 001Rathausplatz 158332Schwelm
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Die Servicetheke steht Ihnen
montags und donnerstags durchgehend von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, so wie
dienstags und mittwochs von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und
freitags von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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- buergerbuero@schwelm.de
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Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Jahresfischereischeines / Fischereischeines / mit 5-jähriger Gültigkeit / Jugendfischereischeines