Online möglich - Senden Sie dazu das ausgefüllte Formular per E-Mail an die Kontaktperson
Grundsätzlich wird zwischen Fischereischeinen für Jugendliche, die zwischen zehn und sechszehn Jahre sind, sowie für ältere Jugendliche und Erwachsene unterschieden. Außerdem gibt es für die letztgenannte Gruppe Jahres- und Fünfjahres-Fischereischeine. Jugendlich mit Jugendfischereischein dürfen nur unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Fischereischeininhaber der Fischerei nachgehen. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ablauffrist für Fischereischeine ist immer jeweils das Ende des Kalenderjahres, also der 31. Dezember. Wenn Sie zum Beispiel einen Jahresschein im Oktober ausgestellt bekommen, ist dieser nur noch drei Monate gültig, kostet aber die volle Gebühr.
Einzelheiten zum Prüfungsverfahren können Sie beim Ennepe-Ruhr-Kreis - Untere Fischereibehörde - erfahren (Tel. 02336/930).
Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)
- Jugendliche, die das sechszehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben:ein Passbild und die Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten;
- Jugendliche, sechszehn Jahre oder älter; und Erwachsene: ein Passbild und das Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischereiprüfung.
- bei Verlängerung bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mit
- die jeweilige Gebühr (s. u. Gebühren)
- Jugendschein 8,00 €
- Jahresschein 16,00 €
- Fünfjahresschein 48,00 €
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Grundsätzlich wird zwischen Fischereischeinen für Jugendliche, die zwischen zehn und sechszehn Jahre sind, sowie für ältere Jugendliche und Erwachsene unterschieden. Außerdem gibt es für die letztgenannte Gruppe Jahres- und Fünfjahres-Fischereischeine. Jugendlich mit Jugendfischereischein dürfen nur unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Fischereischeininhaber der Fischerei nachgehen. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ablauffrist für Fischereischeine ist immer jeweils das Ende des Kalenderjahres, also der 31. Dezember. Wenn Sie zum Beispiel einen Jahresschein im Oktober ausgestellt bekommen, ist dieser nur noch drei Monate gültig, kostet aber die volle Gebühr.
Einzelheiten zum Prüfungsverfahren können Sie beim Ennepe-Ruhr-Kreis - Untere Fischereibehörde - erfahren (Tel. 02336/930).
Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)
- Jugendliche, die das sechszehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben:ein Passbild und die Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten;
- Jugendliche, sechszehn Jahre oder älter; und Erwachsene: ein Passbild und das Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischereiprüfung.
- bei Verlängerung bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mit
- die jeweilige Gebühr (s. u. Gebühren)
- Jugendschein 8,00 €
- Jahresschein 16,00 €
- Fünfjahresschein 48,00 €
- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
L.
Pagenkämper
Sachbearbeiterin Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 und (14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
Aus personellen Gründen können Dienstleistungen nur nach Terminvereinbarung angeboten werden!
Einen Termin können Sie direkt hier online beantragen / reservieren.
- buergerbuero@schwelm.de
C.
Bosbach
Sachbearbeiter Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
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A.
Herkenberg
Sachbearbeiter Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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J.
Hojenski
Hauptsachbearbeiter Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Fischereischein
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Einzelheiten zum Prüfungsverfahren können Sie beim Ennepe-Ruhr-Kreis - Untere Fischereibehörde - erfahren (Tel. 02336/930).
- Jugendschein 8,00 €
- Jahresschein 16,00 €
- Fünfjahresschein 48,00 €
- Jugendliche, die das sechszehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben:ein Passbild und die Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten;
- Jugendliche, sechszehn Jahre oder älter; und Erwachsene: ein Passbild und das Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischereiprüfung.
- bei Verlängerung bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mit
- die jeweilige Gebühr (s. u. Gebühren)
Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)
Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Jahresfischereischeines / Fischereischeines / mit 5-jähriger Gültigkeit / Jugendfischereischeines