Wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben, dann sind Sie hier genau richtig.
Das Bürgerbüro ist die Anlaufstelle für alle Fundsachen, die im Stadtgebiet Schwelm aufgefunden werden. Im Bürgerbüro werden die Sachen verwahrt, registriert und sofern ermittelbar dem Eigentümer zurückgegeben.
Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und somit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sache (z. B. schrottreife Fahrräder; beschädigte, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- & Wäschestücke...).
Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 Euro sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.
Sollten Sie etwas in Schwelm gefunden haben und an sich nehmen, müssen Sie Ihren Fund dem Bürgerbüro der Stadt Schwelm melden und ggf. dort abgeben, sofern Sie die Fundsache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können.
Die Fundsachen werden hier im Bürgerbüro erfasst. Das Bürgerbüro wird dann versuchen, den Eigentümer oder die Eigentümerin der Sache zu ermitteln. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht möglich.
Die Aufbewahrungsfrist einer Fundsache beginnt mit der Anzeige und beträgt sechs Monate. Im Anschluss wird die Fundsache an den Finder heruasgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.
Hat der Finder auf sein Rückgabeanspruch nach einem halben Jahr der Aufbewahrung verzichtet, gehen die Fundgegenstände gemäß § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Schwelm über.
Bügerliche Gesetzbuch (BGB)
Verwaltungsgebühren (gestaffelt nach Wert des Fundgegenstandes...)
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Das Bürgerbüro ist die Anlaufstelle für alle Fundsachen, die im Stadtgebiet Schwelm aufgefunden werden. Im Bürgerbüro werden die Sachen verwahrt, registriert und sofern ermittelbar dem Eigentümer zurückgegeben.
Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und somit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sache (z. B. schrottreife Fahrräder; beschädigte, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- & Wäschestücke...).
Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 Euro sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.
Sollten Sie etwas in Schwelm gefunden haben und an sich nehmen, müssen Sie Ihren Fund dem Bürgerbüro der Stadt Schwelm melden und ggf. dort abgeben, sofern Sie die Fundsache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können.
Die Fundsachen werden hier im Bürgerbüro erfasst. Das Bürgerbüro wird dann versuchen, den Eigentümer oder die Eigentümerin der Sache zu ermitteln. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht möglich.
Die Aufbewahrungsfrist einer Fundsache beginnt mit der Anzeige und beträgt sechs Monate. Im Anschluss wird die Fundsache an den Finder heruasgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.
Hat der Finder auf sein Rückgabeanspruch nach einem halben Jahr der Aufbewahrung verzichtet, gehen die Fundgegenstände gemäß § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Schwelm über.
Bügerliche Gesetzbuch (BGB)
Verwaltungsgebühren (gestaffelt nach Wert des Fundgegenstandes...)
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Das Bürgerbüro ist die Anlaufstelle für alle Fundsachen, die im Stadtgebiet Schwelm aufgefunden werden. Im Bürgerbüro werden die Sachen verwahrt, registriert und sofern ermittelbar dem Eigentümer zurückgegeben.
Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und somit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sache (z. B. schrottreife Fahrräder; beschädigte, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- & Wäschestücke...).
Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 Euro sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.
Sollten Sie etwas in Schwelm gefunden haben und an sich nehmen, müssen Sie Ihren Fund dem Bürgerbüro der Stadt Schwelm melden und ggf. dort abgeben, sofern Sie die Fundsache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können.
Die Fundsachen werden hier im Bürgerbüro erfasst. Das Bürgerbüro wird dann versuchen, den Eigentümer oder die Eigentümerin der Sache zu ermitteln. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht möglich.
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Hat der Finder auf sein Rückgabeanspruch nach einem halben Jahr der Aufbewahrung verzichtet, gehen die Fundgegenstände gemäß § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Schwelm über.
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- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
J.
Siepmann
Sachbearbeitung Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Außerhalb der offenen Sprechstunde, ist das Bürgerbüro ausschließlich nach Terminvereinbarung erreichbar!
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- buergerbuero@schwelm.de
N.
Brackelmann
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C.
Bosbach
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J.
Hojenski
Hauptsachbearbeiter Bürgerbüro
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J.
Hesse
Sachbearbeitung Bürgerbüro
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Fundsachen / Fundtiere
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