- Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen nach den Landeshundegesetz
- Überprüfung gefährlicher / unsachgemäßer Hundehaltungen
- Hundehaltungsverbote
- Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang
- Landeshundegesetz NRW (siehe auch
Merkblatt der Stadt Schwelm zum Landeshundegesetz NRW)
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schwelm
- schriftliche Anmeldung bzw. schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
- Sachkundenachweis
- Führungszeugnis
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- ggf. schriftlicher
Antrag auf Befreiung von Maulkorb- & Leinenzwang
- spezielle Unterlagen...
Aufgrund der im Frühjahr 2015 erfolgten Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ist die Anzeige über die Haltung eines Hundes nach § 11 Abs. 1 des Landeshundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) gebührenpflichtig.
Hierbei handelt es sich um die Anzeige, dass ein großer Hund (mindestens 40 cm Widerristhöhe und / oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) gehalten wird.
Ab dem 01.04.2015 ist für diese Anzeige eine Gebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.
Haltung von Hunden
- Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen nach den Landeshundegesetz
- Überprüfung gefährlicher / unsachgemäßer Hundehaltungen
- Hundehaltungsverbote
- Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang
Aufgrund der im Frühjahr 2015 erfolgten Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ist die Anzeige über die Haltung eines Hundes nach § 11 Abs. 1 des Landeshundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) gebührenpflichtig.
Hierbei handelt es sich um die Anzeige, dass ein großer Hund (mindestens 40 cm Widerristhöhe und / oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) gehalten wird.
Ab dem 01.04.2015 ist für diese Anzeige eine Gebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.
- schriftliche Anmeldung bzw. schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
- Sachkundenachweis
- Führungszeugnis
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- ggf. schriftlicher
Antrag auf Befreiung von Maulkorb- & Leinenzwang
- spezielle Unterlagen...
- Landeshundegesetz NRW (siehe auch
Merkblatt der Stadt Schwelm zum Landeshundegesetz NRW)
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schwelm