Ab dem 5. Oktober 2025 gilt eine neue EU-Verordnung, die alle Banken dazu verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen eine sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) durchzuführen. Im Rahmen dieser Neuerung, bittet die Stadt Schwelm alle Bürgerinnen und Bürger – in ihrem eigenen Interesse –, um besondere Aufmerksamkeit bei Überweisungen an die Stadtverwaltung.
Künftig müssen Banken kontrollieren, ob der eingegebene Empfängername mit der IBAN übereinstimmt. Sollte eine Abweichung festgestellt werden, erhalten Kundinnen und Kunden einen entsprechenden Überprüfungshinweis von ihrem Geldinstitut. Ohne Beachtung des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung könnte der Betrag auf ein Konto gelangen, dessen Inhaber nicht dem eingegebenen Empfänger entspricht. In diesem Fall besteht kein Erstattungsanspruch gegen die Stadt Schwelm. Eine Haftung der beteiligten Zahlungsdienstleister ist ebenfalls ausgeschlossen.
Der korrekte Empfängername für Zahlungen an die Stadt Schwelm zur IBAN DE11 4545 1555 0000 0000 75 lautet: Zahlungsabwicklung Schwelm
Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, bei Überweisungen diesen Empfängernamen exakt anzugeben. So wird gewährleistet, dass Zahlungen auf dem städtischen Konto korrekt ankommen und entsprechend verbucht werden können.
Bei Fragen steht die Stadtverwaltung unter den bekannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
(Schwelm, den 10. Oktober 2025)

