Noch vor Weihnachten hat die Verwaltung ein kleiner Lichtblick in schwierigen Zeiten erreicht. Der gemeldete Stand der Kassenkredite in Höhe von rund 45 Mio. € wurde durch das Land NRW vollständig anerkannt. Nach Verteilung der durch das Land NRW bereitgestellten Mittel im Rahmen der gestellten Anträge werden lt. Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg rund 17,3 Mio. € der Schwelmer Altschulden übernommen.
Dennoch wird Bürgermeister Stephan Langhard dem Rat in seiner Sitzung am 29.1.2026 die Neufestsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer zum kommenden Haushaltsjahr vorlegen. So sollen die finanziellen Grundlagen für das neue Jahr und die weitere Stabilisierung der städtischen Finanzen gesichert werden. Die Verwaltung ist sich bewusst, dass die Entscheidung für eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer B auf einheitlich 1.280 Hebesatzpunkte mit einer erheblichen Mehrbelastung für viele Bürgerinnen und Bürger zu Beginn des Jahres 2026 einhergeht, insbesondere für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken.
Warum ist eine Anpassung der Hebesätze notwendig?
Die Reform der Grundsteuer auf Bundesebene und neue landesrechtliche Regelungen hatten zum Jahr 2025 eine Neufestsetzung der Steuersätze erforderlich gemacht. Ein differenzierter Hebesatz für Wohn- und Nichtwohnimmobilien, wie er noch für 2025 galt, ist aus aktuellen rechtlichen Gründen für 2026 mit erheblichen Risiken für den städtischen Haushalt verbunden. Zur Vermeidung erheblicher Einnahmeausfälle, die die Handlungsfähigkeit der Stadt massiv bedrohen würden, schlägt die Verwaltung daher einen einheitlichen Hebesatz für alle Arten von Grundstücken vor.
Im Durchschnitt steigt die Grundsteuer B von 684 € (differenzierter Hebesatz) auf 1.060 € (einheitlicher Hebesatz) womit es für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Einfamilienhauses zu einer monatlichen Mehrbelastung von etwa 31 Euro kommt. Im Einzelfall kann die Grundsteuer und die Erhöhung deutlich abweichen. Für Gewerbebetriebe und Nichtwohnimmobilien sinkt dagegen im Mittel die Belastung gegenüber dem Vorjahr.
Deutlicher Anstieg der Grundsteuer B überwiegend durch Inflationsausgleich bedingt
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer B im Jahr 2026 von bislang rund 7 Millionen Euro auf etwa 9 Millionen Euro steigen sollen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Rund zwei Drittel dieses Anstiegs dient ausschließlich dem Ausgleich des Kaufkraftverlustes seit 2016. Das zusätzliche Steueraufkommen spiegelt damit zum überwiegenden Teil lediglich die gestiegenen Preise und Kosten wider, mit denen auch die Stadt haushalten muss.
Besonders herausfordernd ist ab 2026, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien nicht nur die Belastung durch den erhöhten Grundsteuerbedarf zu tragen haben, sondern auch nicht mehr vom bislang differenzierten Hebesatz profitieren: Der Wechsel zu einem einheitlichen Hebesatz führt dazu, dass Einfamilienhaus- und Wohnungsbesitzer erheblich stärker belastet werden als Gewerbe- und Nichtwohnobjekte. Dieser Schritt ist der aktuellen Rechtslage geschuldet und kann erst nach endgültiger Klärung erneut geprüft werden.
Demokratie vor Ort erlebbar, aber unter Handlungsdruck
Bürgermeister Stephan Langhard erklärt dazu: „Wir befinden uns in Schwelm in guter Gesellschaft – vielen Kommunen in Deutschland geht es ähnlich. Inflation, steigende Sozialausgaben und wachsende Erwartungen an öffentliche Daseinsvorsorge treffen überall auf bereits ausgereizte kommunale Haushalte. Uns trifft keine Schuld an den Rahmenbedingungen, aber wir stehen in der Pflicht, handlungsfähig zu bleiben. Gerade in den Städten und Gemeinden erleben die Menschen Demokratie unmittelbar. Unsere Fähigkeit, Schulen, Kultur, Sport, Infrastruktur und soziale Angebote zu sichern, entscheidet darüber, wie Demokratie vor Ort wahrgenommen wird. Wenn die Kommunen an ihre Grenzen geraten, gerät auch das Vertrauen in Staat und Gemeinschaft ins Wanken. Das bereitet mir große Sorge.“
Gemeinsame Kraftanstrengung notwendig
Weiter betont Bürgermeister Langhard: „Der neu festgesetzte Grundsteuerhebesatz ist nur ein Teil der notwendigen Maßnahmen zur Haushaltssicherung. Die Stadt braucht den Mut zu weiteren, auch schmerzhaften Einschnitten und einer grundsätzlichen Überprüfung aller Leistungen. Wenn Rat und Verwaltung dies gemeinsam angehen, kann das Schlimmste in drei bis vier Jahren überstanden sein – der Weg dorthin ist aber steinig. Dafür brauchen wir auch weiterhin die Unterstützung aus den demokratischen Gremien, intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und einen realistischen Blick auf das Machbare.
Mit Blick auf das neue Jahr wissen wir, wie sehr die steigenden finanziellen Belastungen im Allgemeinen und jetzt auch noch aus der Grundsteuer B viele Bürgerinnen und Bürger, besonders Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien, fordern werden. Gerade in solchen Zeiten ist gegenseitige Unterstützung und Zuversicht besonders wichtig, und die Stadt Schwelm ist dankbar für das Vertrauen und die Geduld ihrer Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam schaffen wir die Herausforderungen des neuen Jahres – wir wünschen allen Schwelmerinnen und Schwelmern ein gesundes, glückliches und hoffnungsvolles 2026!“
(Schwelm, 27. Dezember 2025)

