Kommunalwahl: Stichwahl-Unterlagen werden ab 18. September versendet

Mit Tagung des Kreiswahlausschusses werden erst am Mittwoch die amtlich bestätigten Wahlergebnisse von den Kommunalwahlen am 14. September bekannt gegeben. Dennoch zeigt das vorläufige Endergebnis, dass es in Schwelm zu Stichwahlen für das Amt des Bürgermeisters kommt und im Kreis zu Stichwahlen für das Amt des Landrates kommen wird.

Die Stichwahlen finden am Sonntag, den 28. September jeweils in den örtlichen Wahllokalen statt. Das Briefwahlbüro im Rathaus (Rathausplatz 1) öffnet bereits ab Donnerstag, den 18. September wieder. Wer bereits beim ersten Wahldurchgang Briefwahl beantragt hat, bekommt seine Stichwahl-Unterlagen automatisch ab diesen Donnerstag zugeschickt. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 17 Uhr sowie am Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr.

Auch für die Stichwahl gilt die bereits verschickte Wahlbenachrichtigung. Wer keine Benachrichtigung mehr besitzt und wahlberechtigt ist, kann mit seinem gültigen Personalausweis oder einem anderen EU-Ausweis wählen. Wer bisher noch keine Briefwahl beantragt hat und dies noch tun möchte, kann dies jederzeit bis zum 26. September, 15:00 Uhr per ausgefüllter Wahlbenachrichtigung, online oder direkt vor Ort im Wahllokal des Rathauses.

(Schwelm, den 15. September 2025)