Für die Briefwahl gibt das Wahlamt der Stadt Schwelm folgendes bekannt:
Alle Schwelmer Wahlberechtigten, die bereits zum Hauptwahltag am 14. September 2025 Briefwahl beantragt hatten, bekommen automatisch die Briefwahlunterlagen zugesendet. Dafür muss KEIN erneuter Antrag gestellt werden.
Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen zur Hauptwahl an eine andere Adresse angefordert haben, sich aber jetzt zur Stichwahl wieder in Schwelm aufhalten, sollten sich bitte beim Wahlamt melden.
Das Briefwahlbüro hat dann ab Donnerstag, den 18. September 2025 zu folgenden Zeiten geöffnet. Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 17 Uhr sowie am freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Aktuell laufen die Vorbereitungen für die bevorstehenden Stichwahlen, am 28. September 2025. Die Briefwahlunterlagen werden ab Donnerstag, den 18. September 2025 an die registrierten Briefwähler versendet.
Für die Stichwahl, am 28. September 2025 sucht die Stadt Schwelm noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wer Interesse hat, meldet sich bitte direkt beim Wahlamt entweder per E-Mail an wahlamt(at)schwelm.de oder per Telefon unter 02336/801-888.
(Schwelm, den 17. September 2025)

