Gutes tun mit Mitteln des Bürgerbudgets: Stadt Schwelm stellt 5000 € für Bürgerprojekte zur Verfügung

Mit dem Bürgerbudget, das die Stadt Schwelm in Höhe von 5.000 € für Projekte zur Verfügung stellt, soll die direkte Bürgerbeteiligung gestärkt und die Umsetzung von Projekten durch finanzielle Unterstützung gesichert werden.

Das Budget darf ausschließlich zur Förderung der bürgerschaftlichen Arbeit sowie des Ehrenamtes eingesetzt werden. Die Projekte sollen in der Regel für sich abgeschlossene Einzelprojekte oder Anliegen sein, die dem Ziel der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements dienen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie Vereine und Verbände sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen.

Grundsätzlich ist ein Eigenanteil von 25 % der Projektkosten zu erbringen. Die gesicherte Aufbringung des Eigenanteils ist im Antrag darzustellen. Sollten zum Ende der Antragsfrist Fördermittel noch nicht vergeben sein, kann der Eigenanteil auf bis zu 10 % reduziert werden.

Für Projekte, durch die ausschließlich die Allgemeinheit einen Vorteil erzielt (Aufstellen von Bänken auf öffentlichen Wegen, Kunst im öffentlichen Raum o. ä.), kann auf einen Eigenanteil verzichtet werden.

Das Verfahren sieht vor, dass Vorschläge für das laufende Kalenderjahr bis zum 17. Juli 2026 einzureichen sind. Sie werden von den zuständigen Fachbereichen bis zum 31. Juli 2026 des laufenden Kalenderjahres geprüft.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit einem formlosen Antrag unter Benennung eines Verantwortlichen, einer Beschreibung des Projekts sowie der Darstellung der Finanzierung und der Folgekosten für eine Förderung zu bewerben (siehe auch Antragsformular auf www.schwelm.de/Aktuelles).

Senden Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an: so.becker@schwelm.de oder per Post an: Stadt Schwelm – Bürgerbudget – Frau Becker / Amt des Bürgermeisters – Hauptstraße 14, 58332 Schwelm.

Schwelm, den 16. Juni 2026