Public Viewing zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Schwelm: wichtige Informationen für Veranstalter

Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 steht bevor – mit ihr steigt vielerorts die Vorfreude auf gemeinsames Public Viewing an öffentlichen Plätzen im Außenbereich. Das gilt auch für Schwelm. Daher informiert die Stadtverwaltung mögliche Veranstalter darüber, was zu beachten ist.

Public-Viewing-Veranstaltungen auf öffentlichen Grund im Außenbereichen sind grundsätzlich beim Ordnungsamt anzumelden. Das gilt auch für Ton- und Bildgeräte, die von der Außengastronomie in deren Sitzbereichen an Straßen und Plätzen aufgestellt werden. Das besondere an der WM 2026 sind zudem die späten Anstoßzeiten aufgrund der Zeitverschiebung der Spiele. Diese liegen teilweise innerhalb der vorgeschriebenen Lärmschutzzeit zwischen 22 und 6 Uhr (für die Außengastronomie bis 24 Uhr, sofern keine weitergehende Beschränkung des Gaststättenbetriebes im Einzelfall besteht), sodass eine Einhaltung dieser vom Veranstalter nicht einwandfrei gewährleistet werden kann.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW hat am 8. April 2026 einen Erlass zum Thema „Immissionsschutz bei Public-Viewing-Veranstaltungen zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026“ veröffentlicht. Demnach kann die zuständige Ordnungsbehörde gemäß § 9 und § 10 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImschG) im Einzelfall Ausnahmen für Public-Viewing-Events in der Nachtzeit überprüfen und genehmigen.

Das Land empfiehlt, solche Anträge im Hinblick auf die Beliebtheit und das zeitlich begrenzte Großereignis wohlwollend zu prüfen, gleichwohl bei Spielzeiten nach Mitternacht besonders sorgfältig abzuwägen. Eine Empfehlung, an der sich auch die Stadt Schwelm orientiert.

Darüber hinaus ist eine speziell für die Fußball-WM 2026 entworfene Verordnung des Bundes und des Bundesrates zum Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien derzeit noch in der politischen Abstimmung.

Gemäß diesem aktuellen Rechtsstand müssen öffentliche Public-Viewing-Veranstaltungen im Außenbereich in Schwelm grundsätzlich beim Ordnungsamt angemeldet werden. Über Ausnahmen von den Lärmschutzzeiten zwischen 22 und 6 Uhr entscheidet die zuständige Ordnungsbehörde im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung öffentlicher Interessen und des Schutzanspruchs der Anwohnerinnen und Anwohner.

Für private Public Viewings im Freien gelten allerdings die allgemeinen Bestimmungen zur Nachtruhe. Auch hier ist zwischen 22 und 6 Uhr auf die Einhaltung der Lärmschutzregeln zu achten.

Bei Fragen zur Anmeldung und Genehmigung öffentlicher Public-Viewing-Veranstaltungen in Schwelm steht das Ordnungsamt zur Verfügung.

Die Stadt verweist außerdem, unabhängig von der Genehmigung durch das Ordnungsamt, auch auf Vorschriften seitens der FIFA-Lizensierung und der GEMA. Für diese Verfahren ist die Stadt jedoch nicht zuständig und empfiehlt direkt bei den zuständigen Institutionen nachzufragen.

(Schwelm, den 29. Mai 2026)