Zuwendung für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen

Der Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt der Stadtverwaltung Schwelm informiert darüber, dass das Land NRW der Stadt Schwelm eine Fördersumme von7500 € für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen zur Weiterleitung an Dritte zur Verfügung gestellt hat. Die untere Denkmalbehörde möchte die Summe auf zehn Bewerber aufteilen. Die maximale Förderhöhe beträgt demnach 750 Euro je Maßnahme.

Förderfähig sind ausschließlich denkmalbedingte Mehraufwendungen für Maßnahmen, die bereits abgeschlossen wurden.

Der Antrag auf Förderung ist bei der unteren Denkmalbehörde einzureichen:

E-Mail: denkmal(at)schwelm.de

Weitere Informationen finden Sie unter:

www. Schwelm.de / Bauen/Wohnen → Denkmalschutz → Downloads

Denkmäler sind sichtbare Zeugnisse unserer Geschichte. Sie prägen unsere Städte, Dörfer und Landschaften und tragen wesentlich zur Identität unserer Heimat bei. Der Erhalt dieser historischen Substanz ist eine gemeinsame Aufgabe von Eigentümerinnen und Eigentümern, Kommunen sowie dem Land Nordrhein-Westfalen.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt auf Grundlage des § 30 Haushaltsgesetz 2026 eine fachbezogene Pauschale zur Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Dritter. Die Förderung wird zunächst bis zum 31.12.2026 bereitgestellt.

Schwelm, den 20. Mai 2026