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Schmittutz
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Erschließungsbeitragsbescheinigungen
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss die Stadt Schwelm für bestimmte straßenbauliche Maßnahmen eine Kostenbeteiligung von den Anliegern erheben. Auf die von der ausgebauten Straße erschlossenen Grundstücke entfällt ein nach Maßgabe der einschlägigen Beitragssatzung zu errechnender Kostenanteil, der von den Grundstückseigentümern, Wohnungseigentümern oder Erbbauberechtigten zu zahlen ist. Die Anforderung erfolgt durch Erteilung entsprechender Beitragsbescheide (Weitere Infos unter "Erschließungsbeiträge nach BauGB" und "Straßenbaubeiträge nach KAG").
Wenn Sie wissen möchten, ob für Ihr Grundstück noch offene Beitragsforderungen der Stadt bestehen, so erteilen wir Ihnen gerne eine entsprechende Bescheinigung (z. B. zur Vorlage gegenüber einem Interessenten im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf Ihrer Immobilie).
Für die Erteilung einer Beitragsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Nach der zurzeit geltenden Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schwelm beträgt die Gebühr gemäß Tarifnummer 3 dieser Satzung 25,00 €, wenn das angefragte Grundstück durch eine Anlage erschlossen wird. Wird das Grundstück durch weitere Anlagen erschlossen, kommen für jede weitere Erschließungsanlage jeweils 10,00 € hinzu.
Lagebezeichnung und Katasterangaben zum angefragten Grundstück:
- Straße,
- Hausnummer,
- Gemarkung,
- Flur,
- Flurstück(e)