Beurkundungen / Beglaubigungen
Wir beurkunden nach § 59 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gebührenfrei
- Erklärungen, durch die die Vaterschaft bzw. Mutterschaft anerkannt wird
- Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings
- Sorgeerklärungen
- Widerrufe der Einwilligung eines Kindes auf Annahme.
Jugendamt05962
Beurkundungen / Beglaubigungen
Wir beurkunden nach § 59 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gebührenfrei
- Erklärungen, durch die die Vaterschaft bzw. Mutterschaft anerkannt wird
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- Sorgeerklärungen
- Widerrufe der Einwilligung eines Kindes auf Annahme.