Bewohnerparkausweis Ausnahmegenehmigung für Selbständige


Terminvergabe


Analog zu Bewohnerparkausweis erhalten Selbständige eine Ausnahmegenehmigung zum Parken, sofern sich ihr Betrieb in einem der Parkzonen befindet.

In Bezug auf Gewerbebetriebe wird hingewiesen, dass nur der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin -  bei Zweigniederlassungen oder unselbständigen Zweigstellen der Filialleiter / die Filialleiterin, der Arzt / die Ärztin, der Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin (in)... eine Ausnahmegenehmigung zu Parken erhalten können.
MitarbeiterInnen erhalten keine Ausnahmegenehmigung.

Die erforderlichen Antragsvordrucke finden Sie unten.

  • Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung           30,70 Euro
  • Änderungen einer Ausnahmegenehmigung          10,20 Euro

Straßenverkehrsordnung (STVO)

Kontakt

N. Brackelmann

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J. Siepmann

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C. Bosbach

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J. Hesse

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V. Gottwald

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J. Hojenski

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