Ehefähigkeitszeugnis

Für eine Eheschließung im Ausland benötigen deutsche Staatsangehörige in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnhaft ist bzw. das Standesamt, in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz vor Übersiedlung ins Ausland gewesen ist.

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden Unterlagen benötigt, die je nach Einzelfall sehr unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher eine vorherige Rücksprache.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € bzw. 66,00 € erhoben

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