Den Antrag für einen Führerschein bekommen Sie hier bei uns im Bürgerbüro, bei Ihrer Fahrschule und bei der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises (Hattinger Straße 2 A, 58332 Schwelm, Tel.: 02336/4441-0).
Bedenken Sie bitte, dass wir im Bürgerbüro die Annahme von Führerscheinanträgen als besonderen Service für Sie und die Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises anbieten. Die MitarbeiterInnen des Bürgenbüros verfügen u. a. aufgrund der Vielzahl an Führerscheinanträgen nicht über das entsprechende Detailwissen, wie die MitarbeiterInnen der Führerscheinstelle.
Inhaltliche sowie rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie daher ausschließlich von den MitarbeiterInnen der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises, die Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die Einzelheiten zur Beantragung informieren.
Nähere Infos sowie die entsprechenden Anträge als Download erhalten Sie auch auf der Homepage der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises unter www.en-kreis.de !
Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
- ein aktuelles, den Qualitätsanforderungen entsprechendes Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. den nationalen Führerschein
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem zu beantragenden Führerschein und liegt zwischen 20 € und 160 €.
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J.
Siepmann
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N.
Brackelmann
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Gottwald
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