Führungszeugnis

Hinweis: Im Moment liegen die Bearbeitungszeiten beim Bundeszentralregister bei ca. 4 Wochen. Hierauf hat das Bürgerbüro keinen Einfluss. 

Ein Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Wenn Sie in Schwelm gemeldet sind, können Sie persönlich im Bürgerbüro einen Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses stellen. Wir leiten den Antrag an das Bundeszentralregister weiter.

Sie können Ihr Führungszeugnis auch Online beantragen.

Bitte beachten Sie:
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • Führungszeugnisse für private Zwecke
  • Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde.

 

Geben Sie uns bitte bei der Antragstellung den Zweck an, für den Sie das Führungszeugnis benötigen, damit Sie das richtige Führungszeugnis beantragen und erhalten. Bei Anträgen von Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde benötigen wir unbedingt die Anschrift und das Aktenzeichen der Behörde.

Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann neben der persönlichen Vorsprache auch schriftlich beim Bürgerbüro sowie auch online unmittelbar beim Bundesamt für Justiz nach § 30 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) erfolgen. Im Fall einer schriftlichen Beantragung im Bürgerbüro der Stadt Schwelm ist zur Überprüfung der persönlichen Daten der Antragstellerin / des Antragstellers eine Kopie des Ausweisdokumentes erforderlich. 

Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite www.bundesjustizamt.de.

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

Personalausweis oder Reisepass

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Kontakt

J. Siepmann

Details

N. Brackelmann

Details

C. Bosbach

Details

J. Hesse

Details

J. Hojenski

Details
Serviceportal