Genehmigung zur vorübergehenden Verabreichung alkoholischer Getränke aus besonderem Anlass (öffentlich zugängliche Veranstaltungen etc...) und / oder zur Durchführung einer einmaligen Veranstaltung
Hinweis: Antragstellung mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
Die Gebühr für die befristete Gaststättenerlaubnis wird innerhalb eines Gebührenrahmens von 30,00 € bis 200,00 € festgesetzt. Die Höhe der Gebühr ist auf den Verwaltungsaufwand begrenzt.
Für verspätete Antragsstellungen wird ein Expresszuschlag in Höhe von mindestens 20,00 € erhoben!
Gestattung (§ 12 Gaststättengesetz - GastG)
Genehmigung zur vorübergehenden Verabreichung alkoholischer Getränke aus besonderem Anlass (öffentlich zugängliche Veranstaltungen etc...) und / oder zur Durchführung einer einmaligen Veranstaltung
Hinweis: Antragstellung mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Die Gebühr für die befristete Gaststättenerlaubnis wird innerhalb eines Gebührenrahmens von 30,00 € bis 200,00 € festgesetzt. Die Höhe der Gebühr ist auf den Verwaltungsaufwand begrenzt.
Für verspätete Antragsstellungen wird ein Expresszuschlag in Höhe von mindestens 20,00 € erhoben!
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)