Gewerbeanzeige (§ 14 Gewerbeordnung - GewO)


Online-Antrag hier möglich


 

Nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ist jeder anzeigepflichtig, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, verändert oder aufgibt.

Auf der Internetseite des Wirtschafts-Service-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP NRW)  unter  https://service.wirtschaft.nrw/ erhalten Sie alle notwendigen Informationen, u. a. zu folgenden Punkten:

  • Was ist ein Gewerbe und  wer ist im Detail anzeigepflichtig?
  • Welche Tätigkeiten sind von der Anzeigepflicht nach § 14 GewO ausgenommen?
  • Was gilt es bei der Gewerbeanzeige zu beachten?

Für Gewerbean-,  -ab- sowie -ummeldungen nach § 14 Gewerbeordnung nutzen Sie bitte vorrangig das WSP NRW unter (https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege).

Nach Abschluss der jeweiligen Meldung über dieses Portal erhalten Sie direkt die Bestätigung der Gewerbean, -ab- oder ummeldung nach § 14 GewO in digitaler Form.

In Ausnahmefällen können Sie Ihre Gewerbeanzeige  auch im Service-Center der Stadt Schwelm unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes sowie der entsprechenden Gebühr abgegen. Die Bestätigung erhalten Sie nicht sofort,  sondern erst nach Bearbeitung Ihrer Gewerbeanzeige.

Der Anzeigepflichtige kann sich per Vollmacht einschl. Ausweispapiere (Personalausweis, Pass) vertreten lassen. 

Vordrucke zur Gewerbean, -ab- oder -ummeldung erhalten Sie u. a. auch im Service-Center der Stadt Schwelm.

Die Gebühr für eine Gewerbean- oder -ummeldung beträgt:

26,00 € für:

  • natürliche Personen 
  • vertretungsberechtigte Gesellschafter von  Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind

33,00 € für:

  • juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind

13,00 € für:

  • jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei jurstischen Personen

 

Die Gebühr für die Zweitschrift einer Gewerbeanzeige (Gewerbean- und -ummeldung) beträgt 15,00 €.

 

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)
  • ggf. Erlaubnis / Handwerkskarte / Genehmigung / Konzession
  • ggf. Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Vertretung durch Vollmacht möglich

§ 14 der Gewerbeordnung (GewO)

Kontakt

S. Proll

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