- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
S.
Proll
Gewerbeangelegenheiten, Abwicklung von Sterbefällen ohne Angehörige
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
- proll@schwelm.de
Gewerberegisterauskunft
Die Stadt Schwelm führt ein Gewerberegister, im dem alle gemeldeten bzw. ehemals gemeldeten Gewerbebetriebe verzeichnet sind. Gespeichert sind insbesondere folgende Daten:
- Name und Anschrift des Gewerbebetriebes;
- Name und Anschrift des / der Betriebsinhaber(s);
- Datum des Beginns / der Beendigung der gewerblichen Tätigkeit;
- Angaben über die Art der angemeldeten Tätigkeit.
Auf Antrag können Auskünfte wie Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbebetreibenden erteilt werden.
Weitergehende Auskünfte aus dem Register sind nur bei einem nachgewiesenen, berechtigten Interesse zu erhalten.
Anfragen von privaten Personen können unter schriftlicher Darlegung der Gründe oder durch persönliches Erscheinen an das Sachgebiet 5.12 Ordnung der Stadt Schwelm gerichtet werden.
Fernmündliche Anfragen dürfen nicht beantwortet werden.
Das Gewerberegister unterliegt grundsätzlich dem Datenschutz.
je nach Aufwand: 20,00 € bis 40,00 €
(Tarifstelle 12.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVerwGebO NRW - in der zurzeit gültigen Fassung
§ 14 der Gewerbeordnung (GewO)