- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
L.
Pagenkämper
Sachbearbeiterin Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 und (14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
Aus personellen Gründen können Dienstleistungen nur nach Terminvereinbarung angeboten werden!
Einen Termin können Sie direkt hier online beantragen / reservieren.
- buergerbuero@schwelm.de
C.
Bosbach
Sachbearbeiter Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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A.
Herkenberg
Sachbearbeiter Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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J.
Hojenski
Hauptsachbearbeiter Bürgerbüro
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Gewerbezentralregisterauskunft
Online-Antrag hier möglich
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird wie das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt und gilt als "Führungszeugnis" für Gewerbetreibende. Im Bürgerbüro können persönlich ausschließlich Anträge für natürliche Personen, die in Schwelm gemeldet sind gestellt werden.
Unser Tip:
Sollte eine Gewerbezentralregisterauskunft für eine (juristische Person) bspw. im Handelsregister eingetragene Firma benötigt werden, so muß sich der Antragsteller an die Gewerbemeldestelle der Gemeinde wenden, in der das Gewerbe angemeldet ist.
Bitte teilen Sie uns die Anschrift und das Aktenzeichen der Behörde mit, für die Sie die Auskunft benötigen.
Die Gebühr beträgt 13 Euro.
Personalausweis oder Reisepass
Gewerbezentralregister VwV